Sachverhalt:
Gemäß § 6 Abs. 3
der Unternehmenssatzung der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR bestellt
der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates,
zu denen auch eine Vertreterin/ein Vertreter der Beschäftigten gehört.
Vor der Bestellung
durch den Samtgemeinderat wird gemäß § 6 Abs, 7 der Unternehmenssatzung von den
Bediensteten des Unternehmens der/die Vertreter/in der Bediensteten
entsprechend der Regelung des § 113 e Abs. 4 und 5 NGO i.V. mit § 110 Abs. 1
und 2 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) und der Wahlordnung
für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand
mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ) gewählt.
Diese Wahl wurde
durchgeführt. Gewählt wurde Herr Bernd-Peter Spranz, Vertreterin: Frau Jenny
Bannör. Da Frau Jenny Bannör im Sommer 2014 in den Mutterschutz gegangen war,
wurde am 22.09.2014 Herr Michael Scholz zum stellv. Mitglied des
Verwaltungsrates bestellt.
Nach Rückkehr aus
dem Mutterschutz ist nun durch die Bestellung von Frau Bannör die sich aus der
Wahl ergebende Reihenfolge wieder herzustellen.
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 6 Abs. 3
der Unternehmenssatzung der Wasserverband Dannenberg – Hitzacker kAöR wird Frau
Jenny Bannör zum stellv. Mitglied des Verwaltungsrates bestellt.