Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
07.09.2015 hat die Spielkreismitarbeiterin Sabine Hintzmann einen Antrag auf
eine Fortbildung zur Fachkraft für Kleinstkindpädagogik und Kostenübernahme
(Kursgebühr 1.275,00 € plus Prüfungsgebühr) gestellt.
Frau Hintzmann hat
den Antrag damit begründet, dass der Spielkreis Langendorf seit 3 Jahren auch
Kinder ab 2 Jahren aufnimmt und diese Altersstufe besondere Ansprüche an die Mitarbeiterinnen
hinsichtlich der Rahmenbedingungen, des pädagogischen Konzepts sowie konkreter
Spiel- und Lernangebote stellt.
Diesem
pädagogischen Aspekt wird auch keinesfalls widersprochen, Fort- und
Weiterbildungen von Mitarbeiterinnen kommen diesen, den zu betreuenden Kindern
und Eltern sowie dem Arbeitgeber zugute.
Eine
Kostenübernahme kann aber aus folgenden Gründen nicht erfolgen:
- in den Haushalt 2015 sind keine
Haushaltsmittel eingestellt
- die Gemeinde stellt den
Kinderspielkreisbetrieb zum 31.07.2016 ein, die Gemeinde wird von der
Fortbildung in keiner Form profitieren
- der Kurs endet am 19.12.2016, mögliche
Freistellungen von der Arbeit (Bildungsurlaub etc.) würden die Belange des
künftigen Betreibers der Kindertageseinrichtung treffen
Zu den Kosten der
Kurs- bzw. Prüfungsgebühren kämen zusätzlich Personalvertretungskosten für Frau
Sabine Hintzmann bei Freistellung von der Arbeit.
Eine Einbindung von
Mitarbeiterinnen sowie Elternvertreter in eine Entscheidung des Arbeitgebers
ist nicht erforderlich, sodass eine persönliche Einladung zur Ratssitzung nicht
erfolgt ist.
Mitfinanzierungen
durch Dritte liegen im Interesse der Arbeitnehmerin und sind durch diese zu
prüfen. Ob die Voraussetzung eines Bildungsgutscheins vorliegen, kann bei der Kreisvolkshochschule
oder der Arbeitsagentur in Erfahrung gebracht werden.
Der Rat hat sich mit dem Antrag von Frau Hintzmann bereits am 14.09.2015 befasst und eine Kostenübernahme durch die Gemeinde aufgrund der oben angeführten Punkte abgelehnt; Frau Hintzmann erhielt ein entsprechendes Schreiben.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Fortbildung und Kostenübernahme für Sabine Hintzmann wird abgelehnt.