Betreff
Antrag auf Fortbildung und Kostenübernahme für Spielkreismitarbeiterin (Antrag Rh. Hintzmann)
Vorlage
14/0427/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 07.09.2015 hat die Spielkreismitarbeiterin Sabine Hintzmann einen Antrag auf eine Fortbildung zur Fachkraft für Kleinstkindpädagogik und Kostenübernahme (Kursgebühr 1.275,00 € plus Prüfungsgebühr) gestellt.

Frau Hintzmann hat den Antrag damit begründet, dass der Spielkreis Langendorf seit 3 Jahren auch Kinder ab 2 Jahren aufnimmt und diese Altersstufe besondere Ansprüche an die Mitarbeiterinnen hinsichtlich der Rahmenbedingungen, des pädagogischen Konzepts sowie konkreter Spiel- und Lernangebote stellt.

 

Diesem pädagogischen Aspekt wird auch keinesfalls widersprochen, Fort- und Weiterbildungen von Mitarbeiterinnen kommen diesen, den zu betreuenden Kindern und Eltern sowie dem Arbeitgeber zugute.

 

Eine Kostenübernahme kann aber aus folgenden Gründen nicht erfolgen:

 

-       in den Haushalt 2015 sind keine Haushaltsmittel eingestellt

 

-       die Gemeinde stellt den Kinderspielkreisbetrieb zum 31.07.2016 ein, die Gemeinde wird von der Fortbildung in keiner Form profitieren

 

-       der Kurs endet am 19.12.2016, mögliche Freistellungen von der Arbeit (Bildungsurlaub etc.) würden die Belange des künftigen Betreibers der Kindertageseinrichtung treffen

 

Zu den Kosten der Kurs- bzw. Prüfungsgebühren kämen zusätzlich Personalvertretungskosten für Frau Sabine Hintzmann bei Freistellung von der Arbeit.

 

Eine Einbindung von Mitarbeiterinnen sowie Elternvertreter in eine Entscheidung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich, sodass eine persönliche Einladung zur Ratssitzung nicht erfolgt ist.

 

Mitfinanzierungen durch Dritte liegen im Interesse der Arbeitnehmerin und sind durch diese zu prüfen. Ob die Voraussetzung eines Bildungsgutscheins vorliegen, kann bei der Kreisvolkshochschule oder der Arbeitsagentur in Erfahrung gebracht werden.

 

Der Rat hat sich mit dem Antrag von Frau Hintzmann bereits am 14.09.2015 befasst und eine Kostenübernahme durch die Gemeinde aufgrund der oben angeführten Punkte abgelehnt; Frau Hintzmann erhielt ein entsprechendes Schreiben.


Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Fortbildung und Kostenübernahme für Sabine Hintzmann wird abgelehnt.