Sachverhalt:
Der Vertrag wurde mit den Beteiligten
besprochen und die Änderungswünsche wurden eingearbeitet. Die geänderten
Passagen wurden unterstrichen. Die zu entfallenden Passagen wurden durchgestrichen.
In diesem Zusammenhang entstand die Frage,
ob bei Verringerung des Fischbestandes durch Schadensereignisse Entschädigungen
durch Dritte zu erwarten sind.
Bei Schädigungen durch z.B.
Hochwasserereignisse können möglicherweise Entschädigungen aus
Hochwasserschutzprogrammen geltend gemacht werden. Bei anderen Ereignissen, wie
Ölunfällen etc. ist der jeweilige Verursacher schadensersatzpflichtig. Hier
muss jedoch in der Regel der tatsächlich entstandene Schaden nachgewiesen
werden.
Daher ist zu überdenken, ob die im ersten Entwurf genannte Buchführungspflicht, die nach der letzten Besprechung überflüssig erschien, nicht doch weiterhin – möglicherweise in geänderter Form - Bestand haben sollte.
Beschlussvorschlag:
Das Fischereirecht
in der Elbe von Stromkilometer 498,0 bis 501,5 wird an eine Pächtergemeinschaft
gemäß dem anliegenden Fischereipachtvertrag verpachtet. Die Pächtergemeinschaft
besteht aus den Herren:
Hintzmann, Harald Elbuferstraße 92 29484
Langendorf
Bannör, David Elbuferstraße
114 29484 Langendorf
Mödebeck, Günther Elbuferstraße 88 29484
Langendorf
Sachse, Wolfgang Elbuferstraße 65 29484
Langendorf
Timm, Jörg Elbuferstraße 85 29484
Langendorf
Podehl, Patrick Elbuferstraße 65 29484
Langendorf
Mödebeck, Heiko Elbuferstraße 4 29484
Langendorf Cacherien
Der Pachtzins beträgt jährlich 1.500,-- € und ist jeweils am 1.10. eines jeden Jahres nachträglich fällig.