Sachverhalt:
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den
Jahresabschluss zum 31.12.2013 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Der
Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2013
entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die
Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und den Rentabilität
geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich
geführt.“
Die Berechnung des
Personalstundensatzes für das Haushaltsjahr 2013 hatte einen Verrechnungssatz
in Höhe von 33,69 € ergeben. Aufgrund der vorhandenen Rücklage wurde der
bisherige Stundensatz in Höhe von 33,00 € jedoch nicht erhöht.
Der zu erwartende
Verlust sollte durch die Rücklage gedeckt werden. Bei jährlich rd. 38.000 Arbeitsstunden war ein
Verlust in Höhe von ca. 26 T€ zu erwarten.
Das Jahr 2013 war
wieder durch einen sehr hohen Krankenstand geprägt. Eine Auswertung der
Krankheitstage bei der Samtgemeinde Elbtalaue nach dem KGSt-Kennzahlensystem,
hat diese Entwicklung der vergangenen Jahre bestätigt. Die krankheitsbedingten
Fehlzeiten bewegen sich absolut betrachtet auf einem sehr hohen Niveau.
Insgesamt kann nach der Auswertung festgestellt werden, dass die größten
Probleme bei den älteren männlichen Beschäftigten mit manuellen Tätigkeiten
liegen. Genau dies trifft auf die Beschäftigten des Eigenbetriebes zu. Für die
Berechnung des Personalstundensatzes wurden gem. KGSt 14 Krankheitstage
zugrunde gelegt. Die Krankheitsbedingten Ausfälle betrugen im Jahr 2013 jedoch
durchschnittliche 20,89 Tage und lagen somit pro Beschäftigten mit 6,89 Tagen
über dem geplanten Schnitt.
Für die 21 Beschäftigten mit einer täglichen
Arbeitszeit von 7,8 Stunden und einem Stundenverrechnungssatz in Höhe von 33,00
€ ergibt sich ein nicht geplanter Verlust in Höhe von rd. 37 T€. Hinzu kommen
Fahrzeuge, Maschinen und Geräte, die bei den Arbeiten entsprechend abgerechnet
worden wären. Hier ist von einem Verlust in Höhe von ca. 11 T€ auszugehen.
In der Summe ergibt
dies einen Ertragsverlust in Höhe von rd. 74 T€.
Das ordentliche
Jahresergebnis weist einen Jahresverlust in Höhe von 75 T€ aus. Das
außerordentliche Ergebnis ist nicht planbar.
Ab dem 01. Januar
2014 wurden die Stundensätze für die Beschäftigten von 33,00 € auf 35,76 €
erhöht.
Der
Finanzmittelbestand hat sich zum 31.12.313 auf 108 T€ erhöht.
Der Prüfbericht ist
der Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2013 wird
festgestellt.
b) Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2013 entlastet.
c) Der Jahresverlust ist durch die vorhandene
Rücklage in Höhe von 71.741,06 € zu decken und mit 12.213,71 € auf das
Folgejahr vorzutragen.