Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2009 wurde am 31.03.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 02.06.2014
erstellt. Zu den Hinweisen des
Rechnungsprüfungsamtes ist eine Stellungnahme des Stadtdirektors beigefügt.
Überplanmäßige
Aufwendungen sind entstanden:
Budget 0:
39.909,99 Euro, bedingt durch höhere Aufwendungen beim Marketing und der
City-Offensive
Budget
61201: 73.576,90 Euro, bedingt
durch höheren Zinsaufwand für Liquiditätskredite sowie den Ausfall von
Zinserträgen.
Budget 3 investiv:
37.039,37 Euro bedingt durch Wandlerschrank Schützenplatz, Sekundärerschließung
Breeser Weg, Arkade Schmidt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Stadt Dannenberg (Elbe) können, auf den Berichtszeitraum
bezogen, als insgesamt ausreichend bezeichnet werden. Zwar verminderte sich die
Höhe des Fehlbetrages gegenüber dem Vorjahr, die Stadt war jedoch in
außergewöhnlichem Umfang auf Liquiditätskredite angewiesen, die den
Höchstbetrag der Haushaltssatzung teilweise deutlich übertrafen. Im investiven
Bereich ist der Erhöhung des Sachvermögens die der Kredite gegenüberzustellen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und
Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Jahresabschluss 2009 wird beschlossen.
b) Dem
Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2009 gemäß § 129 NKomVG Entlastung
erteilt.
c) Das Defizit aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 236.361,94 Euro wird
in Höhe von 40.895,68 Euro durch die Überschussrücklage des ordentlichen
Ergebnisses und in Höhe von 195.466,26 Euro durch die Überschussrücklage des
außerordentlichen Ergebnisses gedeckt. Das Defizit des außerordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 58.202,31 Euro wird durch die Überschussrücklage des
außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.