Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2007 wurde am 11.03.2014 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 06.05.2014
erstellt. Wesentliche Mängel wurden
nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des Stadtdirektors zum
Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.
Die unter Nummer
4.1. festgestellte Überzahlung in Höhe von 456,66 Euro wird erstattet.
Überplanmäßige
Aufwendungen sind entstanden:
Budget 0:
24.846,48 Euro, bedingt durch geringere Zuweisungen und höhere Aufwendungen im
Zusammenhang mit der City-Offensive
Budget
61200: 11.679,10 Euro, bedingt
durch höheren Zinsaufwand als eingeplant.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse der Stadt Dannenberg (Elbe) können, auf den Berichtszeitraum
bezogen, als weitgehend zufriedenstellend bezeichnet werden. Der
erwirtschaftete Jahresüberschuss von 308.229,79 € ist überwiegend auf die
günstige Entwicklung des Steueraufkommens zurückzuführen. Weiterhin erheblich
ist der Umfang der Verbindlichkeiten aus Krediten. Beachtung finden muss
weiterhin der Umstand, dass sich der Wert des Sachvermögens in den beiden
letzten Jahren um zusammen fast 10 v.H. vermindert hat.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung wurden eingehalten, der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags-und
Finanzlage.
Die Prüfung hat zu
keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den
Jahresabschluss sowie der Entlastung des Stadtdirektors gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Jahresabschluss 2007 wird beschlossen.
b) Dem
Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr 2007 gemäß § 129 NKomVG Entlastung
erteilt.
c) Das Defizit aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 36.782,06 Euro
wird durch den Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis gedeckt. Der verbleibende Überschuss aus dem
ordentlichen Ergebnis in Höhe von 308.229,79 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen
des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
d) Den überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.