Sachverhalt:
Bereits in den
vergangen Jahren wurden gemeinsam mit der Samtgemeinde und den
Mitgliedsgemeinden (außer Neu Darchau) Stromausschreibungen durchgeführt.
Aufgrund des zu
erwartenden Umsatzes mussten diese Ausschreibungen europaweit erfolgen. Durch
dieses gemeinsame Vorgehen konnten wirtschaftliche Angebote eingeholt werden
und die Teilnehmer hatten so die Möglichkeit, an vergünstigten Tarifen teilzunehmen.
Die letzte
Ausschreibung der Stromlieferverträge erfolgte im Jahr 2012. Der daraus
resultierende Stromliefervertrag wurde für die Zeit vom 01.01.2013 bis
31.12.2014 geschlossen. Daher ist es erforderlich, eine Regelung ab 01.01.2015
zu treffen.
Die Gemeinde
Zernien benötigt für folgende Gebäude einen Stromlieferungsvertrag:
- Lagerschuppen
Zernien
- Schweinewaage
Zernien
- Stromzähler
für Spiel- und Grillplatz in Mützingen
- Alte
Schmiede, Zernien
Darüber hinaus wird
für die Straßenbeleuchtung der Abschluss eines Stromliefervertrages notwendig
sein.
In der
Vergangenheit wurden die Stromlieferverträge bei der Ausschreibung in zwei Lose
(Los 1 – Gebäude und Los 2 – Straßenbeleuchtung) aufgeteilt, sodass derzeit
zwei Stromlieferverträge für die Gemeinde Zernien bestehen. Derzeitiger
Stromlieferant für das Los 1 ist die NaturStrom XL GmbH, Düsseldorf, zu einer
Angebotssumme in Höhe von 6,425 Ct/kWh und für das Los 2 die LichBlick AG,
Hamburg, zu einer Angebotssumme in Höhe von 5,204 Ct/kWh.
Für eine
Ausschreibung müssen zunächst Eckpunkte ermittelt werden (Laufzeit und
voraussichtliche Kosten in dieser Zeit). In der Regel wird eine Laufzeit von
zwei Jahren ausgeschrieben, sodass dann die Kosten der letzten zwei Jahr
betrachtet werden. Damit wird festgelegt, welches Ausschreibungsverfahren
(freihändige Vergabe, beschränkte Ausschreibung, öffentliche Ausschreibung –
ggfs. EU-weit) anzuwenden ist.
Bei der letzten
Ausschreibung lagen die Kosten für die Stromlieferung für zwei Lieferjahre so
hoch, dass eine europaweite Ausschreibung erforderlich war. Dieses Verfahren
wurde auch seitens der Kommunalaufsicht bestätigt, die auch darauf hingewiesen
hat, dass nach den haushaltsrechtlichen Grundsätzen (Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit) in Zukunft entsprechende Ausschreibung gemeinsam (Samtgemeinde und
Mitgliedsgemeinde) durchgeführt werden sollten, da bei höheren Abnahmemenge
auch günstigere Preise erzielt werden können.
Nach den
vorliegenden Abrechnungen sind in den letzten zwei Jahren folgenden Kosten entstanden:
- Los
1: 599,21 €
- Los
2: 31.008,01 €.
Die Auftragssumme
berechtigt die Gemeinde, lediglich über eine Angebotseinholung (von mindestens
3 Anbietern) eine Auftragsvergabe für die Lieferung von Strom zu erteilen.
Dieses Verfahren könnte jedoch u. U. dazu führen, dass der Strompreis höher
liegt als bei einer gemeinsamen Ausschreibung und ggfs. könnte die
Kommunalaufsicht dieses Verfahren beanstanden, da der Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 110 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz
– NKomVG) nicht beachtet wird.
Sofern jedoch eine
gemeinsame Ausschreibung (Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinden) erfolgt, wird
eine EU-weite Ausschreibung erforderlich, da die Wertgrenze für die EU-weite
Ausschreibung erreicht wird.
Die Firma E/M/S,
Münster, hat bereits in der Vergangenheit diese Ausschreibung vorgenommen und
soll nun die erneute Ausschreibung begleiten.
Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Der Rat beschließt,
sich der gemeinsamen Ausschreibung für die Lieferung von Ökostrom mit der
Samtgemeinde und den weiteren Mitgliedsgemeinden anzuschließen.
Mit der Firma E/M/S
wird ein entsprechender Dienstleistungsvertrag für die Erstellung und
Auswertung der Stromausschreibung abgeschlossen.
Alternative 2:
Der Rat beschließt
die Auftragsvergabe für die Lieferung von Ökostrom im Rahmen einer freihändigen
Vergabe durchzuführen. Es werden dafür 3 Angebote eingeholt.