Sachverhalt:
Das jetzige
Versorgungsangebot auf Basis der Funktechnologie und des vorhandenen
Kupfernetzes wird in absehbarer Zeit nicht mehr ausreichen, um die ständig
steigenden Anforderungen an die Datenübertragungsraten bzw. Bandbreiten, die
aus allen Lebensbereichen kommen, erfüllen zu können.
Eine langfristige
Perspektive bietet nur ein weitestgehend flächendeckendes Glasfasernetz.
Aktuell ist für den
großflächigen Ausbau der Breitbandinfrastruktur in den Landkreisen das Vorgehen
auf Grundlage der bisherigen Bundesrahmenregelung für Leerrohre der
zweckmäßigste Weg. Beispiele dafür sind die Aktivitäten in den Landkreisen
Wolfenbüttel, Lüneburg oder Uelzen.
Um diesen Ausbauweg
beschreiten zu können, ist zunächst eine sogenannte Breitbandstrukturplanung
erforderlich. Siehe hierzu auch den Vortrag vom Geschäftsführer des Breitband
Kompetenz Zentrums Niedersachsen (BZN) anlässlich der Fachausschusssitzung des
Landkreises Lüchow-Dannenberg am 07.11.2013 (siehe Anlage).
Gemäß
Kostenschätzung des BZN wird für eine Strukturplanung im Landkreis
Lüchow-Dannenberg ein maximaler Betrag von 150.000,00 EUR brutto benötigt.
Nach aktueller
Information des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) ist
diesem von der EFRE-Verwaltungsbehörde angekündigt worden, dass beim
Förderschwerpunkt 3.2.1 Elektronische Netze eine Zuweisung von weiteren
500.000,00 EUR für das Zielgebiet 1 erfolgen soll. Auf diese Mittel kann der
Landkreis Lüchow-Dannenberg einen Förderantrag zur Finanzierung der
Netzstrukturplanung Breitband stellen. Es können dabei bis zu 75 % der Rede
stehenden Planungskosten, jedoch maximal
100.000,00 EUR gefördert werden.
Um den Förderantrag
stellen zu können, ist ein konkretes Angebot vorzulegen. Das bedeutet, dass
kurzfristig eine Ausschreibung der Planungsleistungen erfolgen muss. Grundlage
ist jedoch die Sicherung der Finanzierung.
Finanzierungskonzept:
Ausgaben des
Projektträgers Landkreis: 150.000,00
EUR
Fördermittel (75 %,
maximal 100.00,00 EUR) 100.000,00 EUR
Eigenmittel 50.000,00 EUR
Die Eigenmittel
teilen sich Samtgemeinden und Landkreis je zur Hälfte.
Das bedeutet, dass
der Landkreis selbst 25.000,00 EUR tragen muss.
Die finanziellen
Beträge der Samtgemeinden (aufgerundet) errechnen sich aus den Einwohnerzahlen
per 31.12.2012 (48.910 Einwohner, also 0,51 Euro/Einwohner).
Demnach ergeben
sich für die Samtgemeinde Gartow 1.900,00 EUR, für die Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) 12.600,00 EUR und für die Samtgemeinde Elbtalaue 10.600,00 EUR.
Der Anteil der
Samtgemeinde Elbtalaue wird im Haushalt 2014 über Einsparungen durch erhöhte
Zuweisung für den Hochwasserschutz Neu Darchau finanziert.
Weiteres
Vorgehen:
- Erstellen der Ausschreibungsunterlagen für die
Strukturplanung mit Unterstützung des BZN
- Ausschreibung der Planungsleistungen
- Ermitteln des wirtschaftlichsten Anbieters
- Beantragung der Fördermittel
- Nach Bewilligung Beauftragung der Planung
- Durchführung der Planung (ca. 6 Monate)
- Auswertung der Planungsergebnisse
Beschlussvorschlag:
Zur Finanzierung
der Strukturplanung für die Verbesserung der Breitbandversorgung im Landkreis
Lüchow-Dannenberg werden 10.600,00 Euro bereitgestellt.