Sachverhalt:
Nach Vorliegen der
letzten Schlussbilanz der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) Ende 2011
wurde mit den Arbeiten an der Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Elbtalaue
begonnen.
Die Schwierigkeit
bei der Erstellung dieser Eröffnungsbilanz lagen vor allem bei dem
Zusammenführen der doppischen Daten der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg
(Elbe) und der kameralen Daten der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe).
Außerdem mussten die bei der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) erfassten
Anlagegüter und Bewertungen überprüft werden, da dieses damals, wie auch in
Dannenberg (Elbe), vor dem Inkrafttreten der GemHKVO geschehen ist.
Aufgrund der
vorgenannten Umstände konnte die Erstfassung der Eröffnungsbilanz erst im
September 2013 zur Prüfung vorgelegt werden. Die Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt (RPA) begann gleich im Anschluss und wurde mit Bericht vom
19.11.2013 abgeschlossen.
Das RPA bestätigt,
dass die erste Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Elbtalaue zum 01.01.2007 in
der Fassung vom 28.10.2013 nebst Anhang und Anlagen den gesetzlichen
Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Schuldenlage der Samtgemeinde vermittelt (Ziffer 5 des
Prüfberichtes).
Die
Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des
Gemeindehaushaltsrechtes vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschlossen werden.
Einzelheiten zur
Bilanz und zur Prüfung können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Anlagen:
- Eröffnungsbilanz
- Anhang gemäß § 55
GemHKVO zur Eröffnungsbilanz
- Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsamtes
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die erste Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007.