Sachverhalt:
Es liegt ein
ausführlich begründeter Antrag einer Anwohnerin der Dorfstraße des Ortsteiles
Siemen vor, mit dem sie die Änderung der Straßennamenbezeichnung für die
Dorfstraße beantragt. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.
Aus rechtlicher
Betrachtung kann der Straßenbaulastträger, hier die Gemeinde Gusborn, einen
Straßennamen vergeben oder auch umbenennen, wenn es Gründe gibt, die dies
erforderlich machen. Im vorliegenden Fall ist es nach Angaben der
Antragstellerin so, das aufgrund der Mehrfachvergabe der Bezeichnung
„Dorfstraße“ auch in anderen Ortsteilen, Post mehrfach nicht bei Ihr angekommen
ist.
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen eine Umbenennung. Eine
Konsequenz wäre allerdings, das alle bebauten Grundstücke sowie alle
Versorgungsträger über die neue Anschrift zu informieren sind .
Beschlussvorschlag:
Die Dorfstraße im
Ortsteil Siemen wird in „Siemener Dorfstraße“ umbenannt.