Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
01.11.2013 hat Herr Otto Sauke, Danziger Straße 1, 29439 Lüchow, die Änderung
des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue zur Errichtung einer
Photovoltaikanlage im OT Bellahn, Gemeinde Zernien, beantragt.
Bereits im Vorwege
hat Herr Sauke Kontakt zum Bürgermeister Schulz aufgenommen, um sein Anliegen
vorzubringen. Daraufhin wurde der Landkreis Lüchow-Dannenberg mit der Prüfung
der regional- und landesplanerischen Belange beauftragt. Das Prüfungsergebnis
ist der Vorlage beigefügt.
Entgegen der
Forderung von Herrn Sauke, müsste nach Änderung des Flächennutzungsplans die
Gemeinde Zernien für das betroffene Gebiet einen Bebauungsplan mit der
Festsetzung „Sondergebiet – Solarenergie“ aufstellen.
Der
Flächennutzungsplan ist lediglich eine vorbereitende Bauleitplanung und enthält
nur behördenverbindliche Darstellungen, sodass die alleinige Änderung des
Flächennutzungsplans nicht für die Genehmigung einer
Freiflächenphotovoltaikanlage ausreicht.
Die Gemeinde wäre
aufgrund Ihrer Planungshoheit in der Lage, einen solchen Bebauungsplan
aufzustellen, jedoch hat sie dabei immer § 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu beachten.
Auszug § 1 Abs.
3 BauGB: Die Gemeinden
haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. […]
Auszug § 1 Abs.
5 BauGB: Die Bauleitpläne
sollen eine städtebauliche Entwicklung, die die […] umweltschützenden
Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen
miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende
sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, […] die
städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu
erhalten und zu entwickeln.
Aufgrund dieser
allgemeinen Grundsätze der Bauleitplanung und des Prüfungsergebnisses des
Landkreises Lüchow-Dannenberg, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag von Herrn
Sauke abzulehnen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Zernien lehnt den Antrag von Herrn Sauke auf Durchführung der vorbereitenden
und verbindlichen Bauleitplanung im OT Bellahn ab.
Es wird kein Antrag
an die Samtgemeinde Elbtalaue auf Änderung des Flächennutzungsplans gestellt.