Sachverhalt:
a) Die Erweiterung von einem Werkstattgebäude
und Ausstellungsflächen der RWG Jameln, macht eine Änderung des Bebauungsplans
„Gewerbegebiet Jameln“ erforderlich.
Der Betrieb soll nach Norden über den vorhandenen Wirtschaftsweg
erweitert werden. Der Bebauungsplan muss in den vorhandenen Bebauungsplan
hineingreifen und eine Erweiterung der Baugrenzen nach Norden ermöglichen.
Desweiteren ist eine Verlegung des Wirtschaftsweges, ein Wendehammer am Ende
der Zufahrtsstraße, sowie der Umfang von Gewerbe- und Grünflächen festzulegen.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Elbtalaue wird
nicht nötig, da in diesem für das genannte Gebiet eine gewerbliche Baufläche
vorgesehen ist.
b) In den Vorgesprächen hat Herr Marklewitz
signalisiert, dass die Planungskosten von der RWG Jameln übernommen werden. Für
die Übernahme der Planungskosten, ist von der Gemeinde Jameln ein
städtebaulicher Vertrag mit der RWG Jameln abzuschließen.
Beschlussvorschlag:
a) Das Verfahren zur Erweiterung
des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Jameln“ wird eingeleitet.
b) Die Übernahme der
Planungskosten, durch die Raiffeisen-Warengenossenschaft Jameln eG (RWG), wird
durch einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 Abs. 1 BauGB geregelt.