Sachverhalt:
Nach Abschluss der
derzeitigen Jugendhilfe-Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg
und den Samtgemeinden zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Jahr
2005, ist der Landkreis Lüchow-Dannenberg in die bestehenden Betreiberverträge
der Samtgemeinden mit den Kindertagesstätten eingestiegen. Zwischenzeitlich
sind neue Kindertageseinrichtungen hinzugekommen, für die noch kein Vertrag
geschlossen wurde.
Um mit allen
Kindertageseinrichtungen einheitliche Betriebsführungsverträge abschließen zu
können, wurde ein neuer Entwurf in der Arbeitsgemeinschaft der Kita-Träger-AG
erarbeitet. Neben dem Landkreis Lüchow-Dannenberg sind die Samtgemeinden sowie
die großen Einrichtungsträger (DRK und Kirche) und Vertreter der kleineren
Einrichtungen vertreten.
Sämtliche Belange
der Kita-Träger, der Samtgemeinden und des Landkreises konnten in
Konsensgesprächen Berücksichtigung finden. Ergebnis ist der als Anlage
beigefügte Entwurf des neuen Betriebsführungsvertrages, der konform zur
Betriebskostenabrechnung zum 01.01.2014 wirksam werden soll.
Diese
Entwurfsfassung wurde gleichermaßen den Mitgliedern der Kita-Träger-AG zur
Kenntnis gegeben, die keine weiteren Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche hatte.
Grundlage der
Neufassung war ein Mustervertrag, der im Wesentlichen den Vorgaben aus den
bestehenden Betreiberverträgen entsprach. Dieser wurde zunächst geändert in
eine
- trägerneutrale Fassung
- Anpassungen an aktuelle Gesetzesnormen wurden
vorgenommen
- redaktionelle Änderungen und Präzisierungen
z.B. in den Ausführungen zur Betriebskostenbeteiligung sowie zu Leistungen des
Landkreises
- zur
Zusammensetzung des Kuratoriums oder
- Anforderungen an Kita-Gruppen
sind nach und nach
in Folge der Arbeitsgruppensitzungen erfolgt.
Zudem sind
sämtliche im Zusammenhang stehende Merkblätter und Formulare angepasst sowie
ein Regel-werk für die Betriebskosten entworfen worden.
Der Jugendhilfeausschuss
des Landkreises hat in seiner Sitzung am 13.06.2013 die Neufassung eines
Betriebsführungsvertrages nach dem anliegenden Muster empfohlen.
Die Samtgemeinde Elbtalaue als Vertragspartnerin des Landkreises an den Kosten der Kindertageseinrichtungen beteiligt, hat der Neufassung des Betriebsführungsvertrages ebenfalls zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung des Betriebsführungsvertrages mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg für die Kindertagesstätte „Göhrder Wichtel“, entsprechend der Anlage, wird beschlossen.