Sachverhalt:
Gemäß § 71 Abs. 9
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) können Fraktionen und
Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder unter anderem dann ersetzen,
wenn ein Ausschussmitglied auf die Mitgliedschaft verzichtet.
Ratsherr E.
Fröhlich hat am 03.04.2013 mitgeteilt, dass Ratsherr Ch. von dem
Bussche-Haddenhausen auf seine Mitgliedschaft im Ausschuss für Bau, Planung und
Stadtentwicklung verzichtet. Die Gruppe Hitzacker benennt als neues Mitglied
Ratsherrn G. Walter.
Die Umbesetzung ist
durch Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Verzicht des
Ratsherrn Ch. von dem Bussche-Haddenhausen auf die Mitgliedschaft und die
Neubesetzung durch den Ratsherrn Guido Walter im Ausschuss für Bau, Planung und
Stadtentwicklung wird festgestellt.