Sachverhalt:
zu 1.
Nachdem
die Verwaltung im Rahmen der Waldbesichtigung festgestellt hatte, dass hinter
dem Waldfrieden einige Bäume stark geneigt sind, wurde eine Begehung zusammen
mit dem Förster der Forstbetriebsgemeinschaft, Herrn D. Prigge, durchgeführt.
Laut Aussage des Försters war ein sofortiger Eingriff nicht erforderlich.
Da sich sämtliche Bäume in Hanglage befinden, ist eine Fällung sehr aufwändig.
Herr Prigge schlug vor, im Rahmen einer ordnungsgemäßen Waldwirtschaft und
unter Betrachtung der Verkehrssicherungspflicht sämtliche nicht
standortgerechten Gehölze sowie von Windwurf bedrohten Bäume zu entnehmen.
Hierfür holte er zwei Angebote (siehe Anlage) ein:
Die Fa. Trapp bot die Arbeiten zum Betrag in Höhe von 5.750,08 € an
Die Fa. Frank bot die Arbeiten zum Betrag in Höhe von 2.930,97 € an, wobei hier sicherlich noch einige
Stundenlohnarbeiten hinzukommen da die Arbeiten nach tatsächlichen Stunden und
Holzaufmaß abgerechnet werden. Sie erreichen aber bei weitem nicht das Angebot
der Fa. Trapp.
zu 2.
Die
Stadt Hitzacker ist Mitglied in der Forstbetriebsgemeinschaft Waldbauverein
Hitzacker und Umgebung. Im Rahmen einer Besichtigung durch den zuständigen
Förster wurde folgendes festgestellt:
Der betroffene Nadelwald erstreckt sich von der Eisenbahnbrücke bis zur Einfahrt
Geesterding. Aufgrund der einseitigen Baumkronen und der daraus resultierende
Windwurfgefahr für die angrenzenden Häuser, müssen die Fichten komplett
entnommen werden. Es kann nicht nur ein Teil der Fichten gefällt werden, da das
Risiko der Windwurfgefahr für die angrenzenden Häuser zu hoch ist. Da die
nadeltragenden Äste mittlerweile sehr hoch sind, ist die Lärmschutzfunktion nur
noch sehr gering. Einige Anwohner haben bereits auf ihre Kosten
Unterpflanzungen vorgenommen.
Die entstehenden freien Flächen werden mit Laubholz und standortgerechten
Sträuchern wiederbepflanzt um den Lärmschutz für die dahinter liegenden
Grundstücke zu gewährleisten.
Gem. B-Plan ist diese Maßnahme zulässig. Herr Prigge wird die Anwohner mit
einem Einwurfschreiben (siehe Anlage) über die Maßnahme informieren.
Beschlussvorschlag:
- Die
Problembäume hinter dem Waldfrieden auf dem Meeschenberg (Flur 1, Flurstück 3/12) werden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht entfernt.
Den Auftrag zur Fällung erhält das Forstunternehmen Frank, Lindenstraße 17 a, 19273 Stapel zu einem Angebotspreis von derzeit 2.930,97 €. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen Stunden und Holzaufmaß.
- Der
Nadelwald in der Gemarkung Flur 12
Flurstück 89/53 mit einer Größe
von 4.930 m² wird abgeholzt.
Die Holzerträge in Höhe von ca. 10.000 € werden zum Teil für die
Wiederbepflanzung verwendet.