Betreff
Holzungsarbeiten im Bereich Meeschenberg und Geesterding (L 231)
Vorlage
31/668/2012
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

zu 1.          Nachdem die Verwaltung im Rahmen der Waldbesichtigung festgestellt hatte, dass hinter dem Waldfrieden einige Bäume stark geneigt sind, wurde eine Begehung zusammen mit dem Förster der Forstbetriebsgemeinschaft, Herrn D. Prigge, durchgeführt. Laut Aussage des Försters war ein sofortiger Eingriff nicht erforderlich.

Da sich sämtliche Bäume in Hanglage befinden, ist eine Fällung sehr aufwändig. Herr Prigge schlug vor, im Rahmen einer ordnungsgemäßen Waldwirtschaft und unter Betrachtung der Verkehrssicherungspflicht sämtliche nicht standortgerechten Gehölze sowie von Windwurf bedrohten Bäume zu entnehmen.
Hierfür holte er zwei Angebote (siehe Anlage) ein:
Die Fa. Trapp bot die Arbeiten zum Betrag in Höhe von 5.750,08 € an
Die Fa. Frank bot die Arbeiten zum Betrag in Höhe von 2.930,97 € an, wobei hier sicherlich noch einige Stundenlohnarbeiten hinzukommen da die Arbeiten nach tatsächlichen Stunden und Holzaufmaß abgerechnet werden. Sie erreichen aber bei weitem nicht das Angebot der Fa. Trapp.

zu 2.          Die Stadt Hitzacker ist Mitglied in der Forstbetriebsgemeinschaft Waldbauverein Hitzacker und Umgebung. Im Rahmen einer Besichtigung durch den zuständigen Förster wurde folgendes festgestellt:
Der betroffene Nadelwald erstreckt sich von der Eisenbahnbrücke bis zur Einfahrt Geesterding. Aufgrund der einseitigen Baumkronen und der daraus resultierende Windwurfgefahr für die angrenzenden Häuser, müssen die Fichten komplett entnommen werden. Es kann nicht nur ein Teil der Fichten gefällt werden, da das Risiko der Windwurfgefahr für die angrenzenden Häuser zu hoch ist. Da die nadeltragenden Äste mittlerweile sehr hoch sind, ist die Lärmschutzfunktion nur noch sehr gering. Einige Anwohner haben bereits auf ihre Kosten Unterpflanzungen vorgenommen.
Die entstehenden freien Flächen werden mit Laubholz und standortgerechten Sträuchern wiederbepflanzt um den Lärmschutz für die dahinter liegenden Grundstücke zu gewährleisten.
Gem. B-Plan ist diese Maßnahme zulässig. Herr Prigge wird die Anwohner mit einem Einwurfschreiben (siehe Anlage) über die Maßnahme informieren.


 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Problembäume hinter dem Waldfrieden auf dem Meeschenberg (Flur 1, Flurstück 3/12) werden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht entfernt.
    Den Auftrag zur Fällung erhält das Forstunternehmen Frank, Lindenstraße 17 a, 19273 Stapel zu einem Angebotspreis von derzeit 2.930,97 €. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen Stunden und Holzaufmaß.

  2. Der Nadelwald in der Gemarkung Flur 12 Flurstück 89/53 mit einer Größe von 4.930 m² wird abgeholzt. Die Holzerträge in Höhe von ca. 10.000 € werden zum Teil für die Wiederbepflanzung verwendet.