Betreff
Kinderbetreuungsplätze, Errichtung einer Ganztageskrippe in Dannenberg
Vorlage
14/446/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 31.05.2012 hat die Heilpädagogische Betreuung gGmbH beim Landkreis Lüchow-Dannenberg beantragt, am Standort Hermann-Löns-Straße in Dannenberg zum 01.12.2012 (ggf. früher) eine Ganztageskrippe mit 15 Plätzen sowie eine halbe Kindergartengruppe mit 10 Plätzen zu betreiben.

Die Kernbetreuungszeit soll sowohl für Krippen- als auch Kindergartengruppe 8 Stunden betragen, zuzüglich erforderlicher Sonderöffnungszeiten.

In Vorgesprächen mit dem Landkreis und der Samtgemeinde mit dem Träger machten beide deutlich, dass ein Bedarf an Kindergartenplätzen im Bereich Dannenberg zur Zeit nicht besteht. Angesichts noch verfügbarer Kindergartenplätze und mit Blick auf den demografischen Wandel vertreten Landkreis und Samtgemeinde gemeinsam die Auffassung, dass es zwar attraktiv, aber nicht erforderlich ist, weitere Kindergartenplätze zu schaffen. Vielmehr könne es Sinn machen, für Betreuungsbedarfe in Übergangs- und Randzeiten Tagespflegeplätze zu nutzen oder gar am  Standort anzusiedeln.

Der Träger hat daraufhin seinen Antrag auf die Schaffung einer Krippengruppe geändert.

 

Im Bereich der Stadt Dannenberg und Umgebung stehen derzeit 60 Krippenplätze zur Verfügung. Die Versorgungsquote liegt bei rd. 22 % der U3 Kinder in Krippen bzw. rd. 36 % unter Einbeziehung der Tagespflegeplätze. Die Plätze sind alle belegt.

In den Platzvergabesitzungen für den August 2012 konnten letztlich alle Kinder berücksichtigt werden. Eine Platzzahlreduzierung in den Einrichtungen (bei Integration behinderter Kinder oder bei Betreuung von mehr als 7 Kindern unter 2 Jahren in einer Gruppe) ist ggf. noch zu berücksichtigen.

Bei Schaffung von weiteren 15 Krippenplätzen liegt die Versorgungsquote mit knapp 28 % durch Krippenbetreuung und ca. 41 % bei Einbeziehung von Tagespflegeplätzen im Bereich Dannenberg.

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat am 18.07.2012 der Einrichtung einer Krippengruppe vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde Elbtalaue zugestimmt.

Zur Umsetzung der Maßnahme werden Mittel aus dem RIK-Kontingent verwandt.

 


Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg trägt die Samtgemeinde Elbtalaue frühestens ab Dezember 2012 anteilig das Betriebskostendefizit für den Betrieb einer Krippengruppe der Heilpädagogischen Betreuungen gGmbH.