Sachverhalt:
Am 20.01.2013
finden die Landtagswahlen in Niedersachsen statt. Für die ordnungsgemäße
Durchführung dieser Wahlen werden zahlreiche engagierte Bürgerinnen und Bürger
benötigt, die in der Lage sind ein Ehrenamt im Wahlvorstand wahrzunehmen.
In der Gemeinde
Göhrde ist ein Wahllokal mit einem Wahlvorstand bis zu 9 (mindestens 5)
Mitgliedern zu besetzen.
Gem. § 5 Abs. 3
Niedersächsische Landeswahlordnung (NLWO) sollen die im Wahlgebiet vertretenen
Parteien und Wählergruppen geeignete Bürger nennen, die zur Übernahme des
entsprechenden Ehrenamtes bereit sind.
Die im Rat der
Gemeinde Göhrde vertretenen Parteien und Wählergruppen werden daher gebeten,
die Wahlorganisatoren der Samtgemeinde Elbtalaue zu unterstützen und innerhalb
von 2 Wochen nach dieser Sitzung geeignete Bürgerinnen und Bürger für
die Besetzung Wahlvorstände an das Wahlamt der Samtgemeinde Elbtalaue zu
melden.
Die Erfahrungen aus
der Kommunalwahl 2011 haben gezeigt, dass auf eine Zusage ca. drei Absagen
kommen. In den Listen, die zur Kommunalwahl ausgelegt wurden, haben sich
lediglich vier Personen als freiwillige Wahlhelfer eingetragen. Aus diesem
Grund wird darum gebeten, Bürgerinnen und Bürger zu nennen, bei denen damit zu
rechnen ist, dass sie ein Wahlehrenamt übernehmen.
Vielen Dank für die
Unterstützung.
Beschlussvorschlag: