Der augenblickliche Sachstand
der Grundsteuerreform ist zusammenfassend im nachstehenden Beitrag des NSGB
dargestellt. Demnach befinden sich eine Auswahl von Grundsteuerdaten aus 43
Gemeinden, sowie die Daten der Stadt Potsdam, mit insgesamt 24.480 Stichprobendaten,
zurzeit in der Probeberechnung.
Die Probeberechnung wird
durchgeführt für die 3 verschiedenen Reformmodelle. Dabei sollen für jedes
Modell auch die Bürokratie- und Verwaltungskosten ermittelt werden. Sollte es
zwischen den Ländern nicht zu einer Einigung auf ein gemeinsames Modell kommen,
wird vermutlich eine Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länderebene
zur Diskussion stehen.
Als Startzeitpunkt für die
Umsetzung der Grundsteuerreform wird momentan der 1.1.2014 für realistisch
gehalten.
Die Verwaltung wird über die
weitere Entwicklung berichten.