Sachverhalt:
Aufgrund des
Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 22.09.2011 ist beim Land
Niedersachsen ein Antrag auf Entschuldungshilfe im Rahmen der Eigenentschuldung
der Samtgemeinde Elbtalaue gestellt worden. Die damals bei der Beschlussfassung
unterstellte Weitergabe der Entlastung des Landkreises Lüchow-Dannenberg, die
dieser durch die Übernahme der Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter
durch den Bund erfährt, im Rahmen einer Senkung der Kreisumlage, ist nicht
möglich. Eine Belastung anderer Kommunen zur Entschuldung im Rahmen des
Zukunftsvertrages wird nicht akzeptiert werden.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue ist daher gefordert, andere Konzepte zur Herstellung eines
Haushaltsausgleiches ab 2013 bzw. 2014 zu entwickeln. Grundlage hierfür ist die
der Vorlage beigefügte Tabelle über den aktuellen Stand eines kumulierten
Haushaltes der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden. Auf dieser Basis soll
mit dem Land Niedersachsen der Entschuldungsvertrag verhandelt werden.
Einzelheiten zum
Inhalt und zum weiteren Ablauf bis zum Abschluss eines Entschuldungsvertrages
sind dem Protokoll der Sitzung des Samtgemeindeausschusses vom 16.03.2012, die
gemeinsam mit den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden stattgefunden hat, zu
entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde Elbtalaue tritt auf der Grundlage der
Eckpunkte des beigefügten Finanzierungskonzeptes zum Entschuldungsantrag in die
Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen unter Einbeziehung der
Mitgliedsgemeinden und des Landkreises Lüchow-Dannenberg ein.
Dabei sind auch die möglichen Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer
9 des Zukunftsvertrages zu verhandeln.