Betreff
Entschuldungsantrag der Samtgemeinde Elbtalaue
Vorlage
2/173/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund des Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue vom 22.09.2011 ist beim Land Niedersachsen ein Antrag auf Entschuldungshilfe im Rahmen der Eigenentschuldung der Samtgemeinde Elbtalaue gestellt worden. Die damals bei der Beschlussfassung unterstellte Weitergabe der Entlastung des Landkreises Lüchow-Dannenberg, die dieser durch die Übernahme der Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter durch den Bund erfährt, im Rahmen einer Senkung der Kreisumlage, ist nicht möglich. Eine Belastung anderer Kommunen zur Entschuldung im Rahmen des Zukunftsvertrages wird nicht akzeptiert werden.

Die Samtgemeinde Elbtalaue ist daher gefordert, andere Konzepte zur Herstellung eines Haushaltsausgleiches ab 2013 bzw. 2014 zu entwickeln. Grundlage hierfür ist die der Vorlage beigefügte Tabelle über den aktuellen Stand eines kumulierten Haushaltes der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden. Auf dieser Basis soll mit dem Land Niedersachsen der Entschuldungsvertrag verhandelt werden.

 

 

Einzelheiten zum Inhalt und zum weiteren Ablauf bis zum Abschluss eines Entschuldungsvertrages sind dem Protokoll der Sitzung des Samtgemeindeausschusses vom 16.03.2012, die gemeinsam mit den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden stattgefunden hat, zu entnehmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde Elbtalaue tritt auf der Grundlage der Eckpunkte des beigefügten Finanzierungskonzeptes zum Entschuldungsantrag in die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen unter Einbeziehung der Mitgliedsgemeinden und des Landkreises Lüchow-Dannenberg ein.

Dabei sind auch die möglichen Strukturmaßnahmen gemäß Ziffer 9 des Zukunftsvertrages zu verhandeln.