Betreff
Mitteilung über die Bildung von Fraktionen und Gruppen
Vorlage
11/663/2011
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Wird ein
Verwaltungsausschuss gebildet, sind für die Wahl der Bürgermeisterin/des
Bürgermeisters nur Fraktionen oder Gruppen vorschlagsberechtigt, auf die
mindestens ein Sitz im Verwaltungsausschuss entfällt. Aus diesem Grund ist es erforderlich
vor der Wahl des Bürgermeisters die Zusammensetzung der Fraktionen und Gruppen
zu kennen. Erst dann kann eine Probeberechnung für die Sitzverteilung im
Verwaltungsausschuss vorgenommen werden.
Beschlussvorschlag: