Betreff
Besetzung der Stellen der Vertreterinnen oder Vertreter der Samtgemeinde Elbtalaue in der Gesellschafterversammlung der Elbtalaue-Wendland-Touristik GmbH
Vorlage
11/541/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Laut des Gesellschaftervertrages der Elbtalaue – Wendland – Touristik GmbH stehen der Samtgemeinde Elbtalaue sechs Sitze in der Gesellschafterversammlung zu. Gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG entfällt in diesem Fall ein Sitz auf den Samtgemeindebürgermeister, so dass die fünf verbleibenden Sitze gemäß § 71 Abs. 6 in Verbindung mit § 71 Abs. 2 NKomVG nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen sind.

Die Sitzverteilung und personelle Besetzung hat der Rat durch Beschluss festzustellen.

 

 


Beschlussvorschlag: