Betreff
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung des Ratsherrn Jan-Uwe Sauck
Vorlage
11/411/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ratsfrauen und Ratsherren sind gem. § 28 NGO auf die ihnen obliegenden Pflichten als Ratsfrau bzw. Ratsherr nach den §§ 25 bis 27 NGO durch den Bürgermeister zu belehren.

Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.

Die Belehrung hat allerdings nicht die Wirkung der förmlichen Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz, weil bei ihr insbesondere nicht der Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung vorgesehen ist. Ehrenamtlich Tätige, die keine Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB sind, können deshalb allein aufgrund der Pflichtenbelehrung nicht Täter von Amtsdelikten werden.

Die Belehrung hat folgenden Wortlaut:

„Hiermit verpflichte ich Ratsherrn Jan-Uwe Sauck, wohnhaft in Braasche, Klöterhörn 3 a in 29499 Zernien, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 28 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) weise ich Sie darauf hin, gemäß § 25 NGO die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gemäß § 26 NGO zu beachten und die Treuepflicht gemäß § 27 NGO einzuhalten.“

 


Beschlussvorschlag:

 

Ratsherr Jan-Uwe Sauck wird gem. § 28 NGO auf die ihm obliegenden Pflichten als Ratsherr nach den §§ 25 bis 27 NGO durch den Bürgermeister belehrt.