Sachverhalt:
Zu a)
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 18.03.2010 beschlossen, den
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen
Samtgemeinde Dannenberg, Gemeinde Zernien, fortzuschreiben. Mit Schreiben vom
14.03.2011 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über
diese Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum
15.04.2011 zu äußern.
Aus der anliegenden Tabelle ist ersichtlich, welche Behörden sich zu der
Planung geäußert und Stellungnahmen abgegeben haben, die abzuwägen sind.
Zu b)
Nach Abwägung der
Stellungnahmen nach § 4 (1) BauGB schließen sich die Verfahren nach § 4 (2)
BauGB
„Einholung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange“ und die“
öffentliche Auslegung des Planentwurfes“ gem. § 3 (2) BauGB an.
Die öffentliche Auslegung ist vom Rat zu
beschließen.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des
Planungsbüros abgewogen und
beschlossen.
Zu b) Der Entwurf der 71. Änderung des Flächennutzungsplans wird gem. § 3
(2) BauGB mit der
Begründung für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt.