Sachverhalt:
Gemäß
Angebotsauswertung hat die EVE GmbH den höchsten Erfüllungsgrad erzielt.
Der vom
Unternehmen vorgelegte Vertragsentwurf ist „kommunalfreundlich“ gestaltet und
beinhaltet die aus gemeindlicher Sicht zu stellenden Anforderungen.
Wie bisher
sind die jeweils höchstzulässigen Sätze der Konzessionsabgabe und für die
Gewährung des Kommunalrabatts enthalten. Als neue Vertragselemente sind z.B.
die „Förderung dezentraler Stromerzeugung, Konzepte zur Elektromobilisierung
sowie Steigerung der Energieeffizienz“ aufgenommen worden.
Daneben
enthält der Vertragsentwurf verbesserte Informationsansprüche seitens der
Gemeinde.
Zwecks
Schaffung gleichlautender Vertragsendtermine für alle Gemeinden innerhalb der
Samtgemeinde wird ein einheitliches Enddatum empfohlen.
Behandlung des Punktes am
28.3.2011 vom Rat vertagt,
mit dem
Auftrag eine Sonderkündigungsregelung im Falle vertragswidrigen Verhaltens
aufzunehmen. Entsprechend ergänzter Vertrag ist beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Bürgermeister wird ermächtigt, mit der EVE - Energieversorgung Elbtalaue GmbH
einen Konzessionsvertrag auf Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfes mit
einer Vertragslaufzeit bis zum 28.11.2031 zu schließen.