Sachverhalt:
Die 9. Änderung des Bebauungsplans Breeser Weg
wurde in textlicher Form vorgenommen und beinhaltet die Verlegung der
nördlichen Baugrenze auf dem Grundstück der Raiffeisentankstelle an der
Quickborner Straße – B 191. Sie wird in einem Abstand von 2 m (im rechtsverbindlichen
Plan 5 m) zur Raiffeisenstraße neu festgelegt.
Für die auf dem
Grundstück angesiedelte Erdgastankstelle sind eine Verdichterstation und eine
Zapfsäule geplant. Diese geplanten Anlagen sind
Bestandteile der Hauptanlage und können aufgrund der derzeitigen
Festsetzungen des Bebauungsplans nicht außerhalbe der überbaubaren
Grundstücksfläche errichtet werden. Um diese für den Betrieb notwendigen
Einrichtungen errichten zu können, ist die Verlegung der Baugrenze in Richtung
Raiffeisenstraße notwendig. Beeinträchtigungen des Verkehrs auf der
Raiffeisenstraße sind mit dieser Verlegung nicht zu erwarten.
Die Verlegung der Baugrenze in der 9. Änderung des Bebauungsplans stellt daher keine Verschlechterung dar. Die Raiffeisenstraße ist in einer ausreichenden Breite festgelegt. Der Abstand zur Fahrbahn ist daher groß genug, um Störungen auszuschließen, die von den angrenzenden Gewerbegrundstücken ausgehen können. Der Verkehr wird daher nicht unzumutbar beeinträchtigt.
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans wurde wegen der Eilbedürftigkeit ohne Änderungs- und Auslegungsbeschluss des Rates durchgeführt. Im Verwaltungsausschuss wurde über die Notwendigkeit und über die Einleitung der Bebauungsplanänderung berichtet.
Zu a)
Mit Schreiben vom 07.02.2011 wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4((2) BauGB am Änderungsverfahren beteiligt und der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 14.02.2011 bis einschließlich 14.03.2011 öffentlich ausgelegt.
Während der öffentlichen Auslegung sind Anregungen nur von der E.ON Avacon AG und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen worden, die abzuwägen sind.
Zu b)
Mit der Abwägung
und Beschlussfassung über die Anregungen der Träger öffentlicher Belange ist das
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans soweit abgeschlossen, dass der
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die
Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen
und beschlossen.
Zu b) Der
Bebauungsplan Breeser Weg – 9. Änderung wird als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.