Sachverhalt:
Der ev.-luth. Kindergarten in Dannenberg plant die Erweiterung des
Essplatzes, der derzeit für 15 Kinder ausreichend ist, auf 35 Plätze. Dafür ist
ein Anbau notwendig, Kosten ca. 150.000 €.
Gleichzeitig sollen auch 2 vorhandene Gruppenräume derart vergrößert
werden, dass dort (wie überall üblich) bis zu 25 Kinder betreut werden können,
Kosten ca. 65.000 €, Gesamtvolumen somit 215.000 €.
Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wird zum einen damit begründet, dass
immer mehr Kinder am Mittagessen teilnehmen, derzeit 30 mit steigender Tendenz.
Immer mehr Eltern benötigen eine Betreuungszeit von 5 Stunden und mehr, was
letztlich auch die Notwendigkeit eines Mittagessens in der Betreuungszeit
begründet.
Derzeit ist es nur durch eine konzeptionell aufwendige Gestaltung des
Mittagessens möglich, dass alle Kinder die es wünschen, am Essen teilnehmen
können. Der pädagogische Sinn des Mittagessens, den Kindern Basis-Kompetenzen
hinsichtlich einer Esskultur zu vermitteln, gerät bei unterschiedlichen
Esssituationen in den Hintergrund. Eine räumliche Verbesserung ist daher
zwingend erforderlich, um hier wieder zu den eigentlichen inhaltlichen Aufgaben
zu kommen.
Die Ausweitung zweier Gruppenräume auf über 50 m² wurde mit 65.000 €
veranschlagt.
Für eine Gruppe von 25 Kindern ist ein Raum von 50 m² vorgeschrieben. Die
Gruppenräume 2 und 3 haben derzeit jeweils nur 46 m² und 39 m². Die
Betriebserlaubnis wurde daher bei der Kinderzahl entsprechend um 7 Plätze
reduziert (anstelle bis zu 75 Plätze in 3 Gruppen nur bis zu 68 Plätze). Wenn
die Außenwand der Gruppenräume
um 1,75 m versetzt wird, erreicht man eine Vergrößerung der Räume auf 63 m² und
50,5 m²
und kann dann die
Kinderzahl in den Gruppen entsprechend aufstocken.
Die Kirche ist
bereit, ein Darlehn in Höhe von 215.000 € aufzunehmen und Zins und Tilgung
dafür in der Betriebskostenabrechnung dem Landkreis und der Samtgemeinde in
Rechnung zu stellen. Bei einer Darlehnslaufzeit von 5 Jahren sind das jährlich
ca. 49.000 €, bei 7 Jahren ca. 37.000 € und bei 10 Jahren 27.000 €. Aufgrund
der derzeitig günstigen Zinsen wird von der Kämmerei eine kurze Laufzeit
befürwortet.
Außerdem benötigt
das Kirchenkreisamt eine Vereinbarung, in welcher sich der Landkreis und/oder
die Samtgemeinde verpflichtet, den Betrieb der Kindertagesstätte für die Zeit
des Schuldendienstes aufrecht zu erhalten.
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich
entsprechender Beschlussfassung durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg wird die
Erweiterung der ev.-luth. Kindertagesstätte in Dannenberg durch Umgestaltung
des Essplatzes und Ausweitung zweier Gruppenräume in 2011 sowie die
Berücksichtigung der jährlichen Raten für Zins und Tilgung der Baumaßnahme in
Höhe von ca. 49.000 € im Rahmen des Betriebskostendefizits befürwortet.
Damit verbunden ist die Zusage, dass für die Zeit der Tilgung (5 Jahre) der Betrieb der o.g. Kindertagesstätte durch den Betreibervertrag des Landkreises und die Jugendhilfevereinbarung aufrecht erhalten wird.