Sachverhalt:
Die neue
Verwaltungskostensatzung der Samtgemeinde Elbtalaue wurde am 22.06.2010
beschlossen.
Unter der laufenden Nummer 16 sind die Gebühren für Einzel-Genehmigungen
Friedhofswesen aufgeführt.
Da die Tarife nach tatsächlichem Verwaltungsaufwand berechnet werden, wurden
die Gebühren für die Jahresberechtigungen nicht in die Verwaltungskostensatzung
aufgenommen. Nach rechtlicher Prüfung durch den zuständigen Fachdienst werden
diese als privatrechtliche Entgelte erhoben, und zwar
für
Gärtner/Gärtnereien 176,00
€ (bisher 125,00 €)
für
Beerdigungsinstitute 330,00 €
(bisher 150,00 €)
für
Steinmetze 330,00
€ (bisher 200,00 €).
Es wurde die Anzahl der einzelnen Fälle pro Jahr in Anlehnung an die Gebühren
der Einzelgenehmigungen zugrunde gelegt.