Sachverhalt:
Der
Zusammenlegungsbeschluss hat im November 2009 öffentlich ausgelegen. Es sind 7
Widersprüche gegen die Einleitung des Verfahrens eingelegt worden. Bevor das
Verfahren weitergeführt werden kann, müssen diese Widersprüche vom GLL, Amt für
Landentwicklung Lüneburg, verhandelt werden. Aus diesem Grunde wurden die
Widerspruchsführer angeschrieben. Über 6 Widersprüche wurde bereits verhandelt.
Davon haben 2 Widerspruchsführer Ihren Widerspruch zurückgenommen, 2
Widerspruchsführer haben sich Bedenkzeit erbeten und 2 Widerspruchsführer haben
die Rücknahme des Widerspruches davon abhängig gemacht, dass die
Biosphärenreservatverwaltung (BRV) eine Zusage über das Tauschflächenverhältnis
von Außendeichs- zu Innendeichflächen gibt, da im Elbvorland tlw. Flächen niedrig
bewertet worden sind und beim Tausch gegen Innendeichflächen die zugeteilte
landwirtschaftliche Fläche kleiner ausfallen würde. Hierzu hat die BRV die
Zusage gegeben, in diesen Fällen Einzelverhandlungen abweichend von den
Bewertungen zu führen.
1 Widerspruchsführer
lässt sich anwaltlich vertreten. Hier hat noch keine Verhandlung stattgefunden.
Da der Schriftverkehr des Anwalts immer vom Widerspruchsführer freigegeben
werden muss, stellt sich der Verfahrensablauf schwierig dar.
Von Seiten des GLL
wurde mitgeteilt, dass in Kürze ein Verhandlungstermin angesetzt wird, ohne auf
weitere ausstehende Antwort zu warten. Sollte zu diesem Termin niemand
erscheinen, ergeht ein Widerspruchsbescheid, gegen den dann Klage erhoben
werden kann.
Sofern Klage
eingereicht wird, würde dieses den Fortgang des Verfahrens nicht unerheblich
verzögern. Die Finanzierung der Maßnahme ist auch über das Jahr 2013 hinaus
sichergestellt.