Sachverhalt:
Die Flächen, die
jetzt noch im Besitz der Wieczorek KG stehen, kommen aufgrund öffentlich
rechtlicher Steuerrückstände in die Zwangsversteigerung. Bei dem Flurstück
31/62 handelt es sich laut B-Plan um eine Fläche mit der Zweckbestimmung
„Spielplatz“.
Die Fläche kann
durch einen möglichen Dritten zwar ersteigert werden, behält jedoch trotzdem
die Zweckbestimmung, solange der B-Plan nicht geändert wird. Dieser mögliche
Dritte könnte jedoch die Fläche z.B. einzäunen und somit nicht mehr betretbar
machen.
Allerdings kann die
Gläubigerin, hier die Samtgemeinde Elbtalaue, das Verfahren auch während des
Versteigerungstermines gem. § 30 Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) einstellen
oder aufheben.
Eine weitere
Alternative wäre, im ersten ZV Termin lediglich ein Gebot unter 5/10 des
festgesetzten Verkehrswertes abzugeben, um die Grundstücke im folgenden
Verfahren günstiger zu ersteigern.
Beschlussvorschlag:
Die Flurstücke
31/40 (Weg) und 31/62 (Spielplatz) der Flur 1 der Gemarkung Sarenseck werden
bei der am 24.02.2010 stattfindenden Versteigerung zu einer Höchstsumme in Höhe
von 3.000,00 € ersteigert.
Der Kassenleiter
der Samtgemeindekasse wird ermächtigt, die Grundstücke für die Gemeinde Göhrde
zu ersteigern, das Verfahren gegebenenfalls einzustellen/aufzuheben oder andere
Erklärungen im Interesse der Gemeinde Göhrde abzugeben.