Sachverhalt:
Die Projektgruppe
Verwaltungsmodernisierung hat in ihrem Projektbericht vorgeschlagen, die Zahl
der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue im Rahmen der
Konsolidierung der Finanzen zu reduzieren. Gem. § 32 Abs. 2 NGO kann in
Gemeinden mit mehr als 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis spätestens 18
Monate vor dem Ende der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden
Ratsfrauen und Ratsherren um 2, 4 oder 6 verringert werden. Die Zahl von 20
Ratsfrauen und Ratsherren darf jedoch nicht unterschritten werden.
Um das maximale
Konsolidierungspotenzial auszuschöpfen wird vorgeschlagen, die höchstmögliche
Reduktion um 6 Mandate zu beschließen.
Mit der geringeren
Zahl der Mandate geht ein geringerer Aufwand für die Aufwandsentschädigungen
und für eine entsprechende Begleitung durch die Verwaltung (Sitzungsvorlagen,
Protokolle, Schulungsangebote, Beratung etc.) einher, der sich auf ca. 3.000
Euro je Mandat und Jahr beläuft.
Dieser Betrag
basiert auf einer Musterberechnung des Landkreises Lüchow-Dannenberg, welche im
Rahmen der Erarbeitung des Berichtes für das Projekt Verwaltungsmodernisierung
erstellt wurde. Die Berechnung liegt dieser Vorlage nochmals als Anlage bei.
Hieraus ist zu erkennen, dass auf Landkreisebene jährlich etwa 3.900 Euro pro
Mandat und Jahr eingespart werden können. Wegen der auf Samtgemeindeebene
insgesamt etwas geringeren Kosten wird daher der oben bereits genannte
Konsolidierungsbetrag in Höhe von 3.000 Euro für die Samtgemeinde Elbtalaue
angenommen.
Die durch § 32 Abs.
1 NGO auf 34 festgelegte Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue würde sich durch die Reduzierung um 6 Mandate für die
Wahlperiode IX (2011 – 2016) folglich auf 28 verringern. In diesem Zusammenhang
ist anzumerken, dass diese Regelung nur für eine Wahlperiode gilt. Eine
Beibehaltung dieser Regelung über 2016 hinaus müsste vom neu gewählten Rat
wiederum spätestens 18 Monate vor Ablauf der Wahlperiode IX (2011 – 2016) neu
beschlossen werden.
Die Reduzierung von
Mandaten wurde für die jetzige Wahlperiode bereits von der Stadt Dannenberg
(Elbe) umgesetzt und erprobt. „Demokratiedefizite“ sind bisher nicht beklagt
worden.
Eine Berechnung der
Auswirkungen der Reduzierung von Mandaten im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue auf
Basis des Wahlergebnisses von 2006 zeigt zudem, dass es in Bezug auf die Anzahl
der Fraktionen keine Änderungen geben würde. Auch die kleineren Parteien würden
daher durch die Reduzierung keine Nachteile erfahren.
Die entsprechenden
Berechnungen liegen dieser Vorlage ebenfalls als Anlage bei.
Es wird daher
empfohlen, die Reduzierung der Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue um 6 zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue wird in der Wahlperiode 2011 – 2016 um 6 auf insgesamt
28 verringert.
2. Die hierfür erforderliche Satzung der Samtgemeinde
Elbtalaue zur Verringerung der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue wird in der als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.