Sitzung: 29.03.2022 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 1/0121/2022
Bgm
Schulz erläutert den Sachverhalt. Die Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde
Zernien vom 16.11.2021 (konstituierende Sitzung) wird wie folgt geändert:
I. § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung
§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung erhält
folgende neue Fassung:
(2) Die Ladung erfolgt
schriftlich durch Brief. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet,
Änderungen ihrer Postanschrift umgehend der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister
mitzuteilen. Der Ladung sind die Tagesordnung sowie in der Regel Vorlagen zu
den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen. Nach vorheriger schriftlicher
Einverständniserklärung können einem Ratsmitglied Vorlagen für die Sitzungen
alternativ ausschließlich über das Ratsinformationssystem zur Verfügung
gestellt werden. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 4 dieser
Geschäftsordnung zu beachten. Jeder Beratungsgegenstand muss konkret bezeichnet
werden.
II. § 17 der
Geschäftsordnung
Streiche in der Überschrift und in Absatz 1: Einwohnerfragestunde
Setze in der Überschrift und in Absatz 1: Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
III. § 25 der
Geschäftsordnung
Die Regelungen treten am 01.04.2022 in Kraft.
Begründung zu den
Änderungen des § 1 Abs. 2:
Der Rat der Gemeinde Zernien hat sich nach einer schriftlichen Befragung teilweise bereit erklärt, an der digitalen Ratsarbeit teilzunehmen. In diesem Zusammenhang soll es dazu bereiten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern möglich sein, Vorlagen der jeweiligen Sitzung direkt aus dem Ratsinformationssystem herunterzuladen. Die Ladung an sich wird weiterhin in Papierform versandt.
Gleichzeitig soll aber auch die ursprüngliche Form des kompletten Versands in Papierform möglich sein.
§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist daher in der oben genannten Form zu ändern.
In diesem Zusammenhang sollte im Rat diskutiert werden, ob Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, die an der digitalen Ratsarbeit teilnehmen, eine zusätzliche Aufwandspauschale (ggf. 15 Euro pro Monat) gewährt wird. Bei einem positiven Votum würde die Verwaltung eine Vorlage mit einer entsprechenden Änderungssatzung zur Aufwandsentschädigungssatzung erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorlegen. Die Zahlung der Pauschale könnte dann rückwirkend zum 01.04.2022 gelten.
Der Rat spricht sich gegen die Zahlung der Aufwandsentschädigungspauschale aus.
Rh Ahrens merkt an, dass er sich ebenfalls beteiligen würde, wenn die Vorgaben alle erfüllt wären. Leider ist die Internetfähigkeit nicht in allen Ortsteilen gegeben, da kein Breitband verlegt wurde.
Begründung zu § 17
„Überschrift“ und Absatz 1
In einer anderen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Elbtalaue ist im Rahmen der Anpassung der Geschäftsordnung die Verwendung einer gendergerechten Sprache diskutiert worden. Die Geschäftsordnungen erfüllen in der Regel die entsprechenden Vorgaben; es ist jedoch der Begriff der Einwohnerfragestunde in den Fokus geraten. Es wurde daher festgelegt, den Begriff in „Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner“ zu ändern. Die Verwaltung schlägt vor, die Änderung auch bei der Anpassung der Geschäftsordnung der Gemeinde Zernien zu diskutieren.
Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien den
Beschluss:
Die
Geschäftsordnung wird wie im Sachverhalt dargestellt geändert.