Sitzung: 29.03.2022 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 1/0118/2022
Bgm Schulz
erläutert den Sachverhalt. Der Rat der Gemeinde Zernien möchte für seine
Ortsteile Ortbeauftragte bestellen. Zu diesem Zweck sind die 17 Ortsteile in
der soeben beschlossenen Satzung für ehrenamtliche Ortsbeauftragte in der
Gemeinde Zernien in folgende 4 Bereiche aufgeteilt worden:
Ø
Bereich
1 mit den Ortsteilen Bellahn, Mützingen, Fließau, Keddien, Spranz und
Redemoißel
Ø
Bereich
2 mit den Ortsteilen Gülden, Middefeitz und Prepow
Ø
Bereich
3 mit den Ortsteilen Glieneitz, Timmeitz, Sellien und Reddien
Ø Bereich 4 mit den Ortsteilen Riebrau, Breese
an der Göhrde, Braasche und Klöterhörn.
Der Rat bestellt
die Ortsvertrauenspersonen auf Vorschlag der Bürgermeisterin / des
Bürgermeisters mit einfacher Mehrheit für die Dauer der Wahlperiode. Die
Ortsbeauftragten bleiben jedoch solange im Amt, bis in der folgenden
Wahlperiode neue Ortsbeauftragte bestellt wurden.
Die Bestellungen
werden erst nach Inkrafttreten der Satzung wirksam.
Nach Vortrag durch
Bgm Schulz fasst der Rat der Gemeinde Zernien den
Herr Rhode verlässt
die Sitzung um 20.04 Uhr.
Beschluss:
Für die Bereiche
1 mit den Ortsteilen Bellahn, Mützingen, Fließau, Keddien, Spranz und
Redemoißel
2 mit den Ortsteilen Gülden, Middefeitz und Prepow
3 mit den Ortsteilen Glieneitz, Timmeitz, Sellien und Reddien
4 mit den Ortsteilen Riebrau, Breese an der Göhrde, Braasche und
Klöterhörn.
werden folgende
Ortsbeauftragte bestellt:
Bereich 1: Mario
Kusack, Fließauer Weg 2, OT Mützingen, 29499 Zernien
Bereich 2:
Christoph Paartz, Reddiner Weg 2, OT Gülden, 29499 Zernien
Bereich 3: Dirk
Kronshage, OT Glieneitz Nr. 14, 29499 Zernien
Bereich 4: Uwe
Rolfsmeyer, Riebrau Nr. 1, OT Riebrau, 29499 Zernien
Die
Ortsbeauftragten erklären sich einverstanden.