Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt. Am 10.06.21 hat der Rat der Gemeinde Zernien beschlossen, den Bebauungsplan „An der Kuhtrifft-Räuberberg – Neufassung“ zu ändern. Statt „Grünfläche“ soll eine Teilfläche der bisherigen Liegewiese des Waldbades in „Straßenverkehrsfläche“ geändert werden, um einen Parkplatz für Wohnmobile errichten zu können.

Da die Samtgemeinde Elbtalaue Flächeneigentümerin ist, wird eine Nutzungsüberlassung erforderlich. Der Trägerverein des Waldbades muss dieser Nutzungsüberlassung zustimmen.

 

Für die Änderung des Bebauungsplanes wird eine ingenieurtechnische Vorplanung zur Ausgestaltung der Stellplätze benötigt, um entsprechend korrekte Flächengrößen übernehmen zu können. Die Vorplanung wird derzeit vorbereitet.

 

Für die Erstellung der Planungsunterlagen zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „An der Kuhtrifft-Räuberberg Neufassung“ wurden Honorarkostenschätzungen von vier Planungsbüros eingeholt.

 

Folgende Angebote wurden abgegeben:

 

Planungsbüro

Angebotspreis brutto

Planungsbüro planB. Henrik Böhme, Göttien 24, 29482 Küsten

Kein Angebot

Stadt + Landschaftsplanung Ute Mehring, Stadtkoppel 34, 21337 Lüneburg

Kein Angebot

Planungsbüro Evers&Partner

Ferdinand-Beit-Straße 7b,

20099 Hamburg

Kein Angebot

Planungsbüro Patt, Schillerstraße 15, 21335 Lüneburg

 

9.371,25 €

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Planungsbüro Patt zu beauftragen.

 

Der Beschluss der Samtgemeinde Elbtalaue zur Nutzungsüberlassung der Fläche ist noch nicht gefasst worden, die Vorplanung liegt noch nicht vor.

Aus diesem Grund steht der Beschluss zur Vergabe der Planungsleistung unter den Vorbehalten dieses Beschlusses und der Vorplanung.

 

Auf Nachfrage der Verwaltung diskutiert der Rat die planerischen Vorgaben. In Rede stehen 6 oder 8 Stellplätze. Stellv. Bgm Beutler und Rh Enge sprechen sich für 6 Stellplätze aus. Eine Erweiterung kann immer noch erfolgen.

Herr Siems-Wedhorn weist darauf hin, dass zumindest im Bebauungsplan gleich 8 Plätze vorgesehen sein sollten. Bei einer Nachbesserung wäre auch wieder eine B-Planänderung erforderlich.

Rh Ahrens erkundigt sich nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen wie Beleuchtung, Entsorgung und dergl.

Rh Christ hält bei der derzeitigen Zunahme von Wohnmobil und Caravaningurlaub die Anzahl von 8 Wohnmobilstellplätzen für angemessen. Ansonsten ist für die Müllentsorgung Sorge zu tragen. Für Abwasser und Fäkalien gibt es extra eingerichtete Entsorgungsstellen, z.B. in Hitzacker auf dem Wohnmobilparkplatz. Hier ist die kostenfreie Entsorgung möglich. Er weit ferner darauf hin, dass Menschen, die ihren Urlaub so gestalten, kein Interesse daran haben, ihren Müll nicht ordnungsgemäß zu hinterlassen.

Bgm Schulz weist auf Anfrage von Rh Pröhl darauf hin, dass im Sommer mit dem Waldbad kooperiert werden kann. Hier wären auch bei Bedarf sanitäre Anlagen vorhanden, die mitgenutzt werden können. Für die übrige Zeit muss man jemand Verantwortlichen bzw. einen Ansprechpartner finden.

Rh Christ merkt an, dass diese Art von Wohnmobilplätzen vorwiegend als Ruheplatz genutzt wird.

Bgm Schulz ergänzt, dass ein Wohnmobil an diesem Ort nur 24 Stunden stehen darf. Sicherlich hat keiner was dagegen, wenn es über diese Zeit hinausgeht. Wenn die Freibadsaison beendet ist, steht auch noch das Tennisheim zur Verfügung. Des Weiteren werden die Plätze auch nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Rh Enge stellt fest, dass die Gemeinde den Zaun zum Beachvolleyballfeld bereits jetzt baut. Dies könnte auch außerhalb der Planung stattfinden.

Herr Siems-Wedhorn schlägt vor, zu klären, ob eine Förderung über ein Programm (Leader plus) erfolgen kann. Das bedeutet allerdings, dass dies erst abzuklären ist. Wenn mit der Maßnahme bereits begonnen wird oder sie bereits beendet wurde, erfolgt keine Förderung mehr.

 

Nach Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien den

 

 

 

 

 


Beschluss:

Das Planungsbüro Patt, Schillerstraße 15, 21335 Lüneburg wird mit der Erstellung der Planungsunterlagen zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „An der Kuhtrifft-Räuberberg Neufassung“ beauftragt. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich einer Nutzungsüberlassung der erforderlichen Fläche durch die Samtgemeinde als Eigentümer der Fläche sowie einer abgestimmten ingenieurtechnischen Vorplanung zur Ausgestaltung der Stellplätze.