Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt. Das zurzeit verpachtete Flurstück 36, Flur 3, Gemarkung Reddien, ist im Bebauungsplan „Göhrdestraße“ als externe Ausgleichsfläche festgesetzt. Der Bebauungsplan ist seit dem 11.04.2013 rechtskräftig. Im Umweltbericht ist die Maßnahme wie folgt beschrieben:

‚Das Flurstück 36, Flur 3, Gemarkung Reddien, wird aus der ackerbaulichen Nutzung genommen und der Sukzession überlassen. Das Schlegeln der Fläche ist einmal im Herbst möglich. Aufgrund der trockenen Standortverhältnisse werden sich trockene Hochstaudenfluren entwickeln. Mit der Maßnahme ist eine Vitalisierung des Bodens durch dauerhafte Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung verbunden sowie eine Verbesserung der Lebensbedingungen für Tiere, insb. für Insekten, Vögel, Kleinsäuger und Reptilien und eine Aufwertung des Landschaftsbildes verbunden.‘

 

Diese Angelegenheit wurde bereits in der Ratssitzung der Gemeinde Zernien am 26.10.2021 behandelt und es wurde der Beschluss gefasst, dass der Pachtvertrag bestehen bleibt und der derzeitige Pächter die Fläche einmal jährlich gegen Bezahlung schlegelt. Eine Weiterführung des Pachtverhältnisses mit der Möglichkeit einer ackerbaulichen Nutzung ist jedoch nicht zulässig. Nach telefonischer Rücksprache mit dem derzeitigen Pächter ist dieser mit der Kündigung des Pachtverhältnisses einverstanden. Er würde aber gerne das Schlegeln der in Rede stehenden Fläche einmal im Jahr im Herbst gegen Bezahlung vornehmen; die Kosten hierfür beziffert er auf ca. 150,00 €/Jahr.

 

Es wird vorgeschlagen, den in dieser Angelegenheit gefassten Ratsbeschluss vom 26.10.2021 aufzuheben und das Pachtverhältnis zu kündigen. Der derzeitige Pächter erhält einen schriftlichen Auftrag, die entsprechende Fläche einmal jährlich im Herbst gegen Bezahlung zu schlegeln.

 

Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Zernien den

 


Beschluss:

Der bestehende Pachtvertrag mit dem derzeitigen Pächter ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Der derzeitige Pächter erhält den schriftlichen Auftrag, die entsprechende Fläche einmal jährlich im Herbst gegen Bezahlung zu schlegeln.

Der Ratsbeschluss vom 26.10.2021 in dieser Angelegenheit wird aufgehoben.