Sitzung: 29.03.2022 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 31/0098/2022
Bgm Schulz
erläutert den Sachverhalt. Das zurzeit verpachtete Flurstück 36, Flur 3,
Gemarkung Reddien, ist im Bebauungsplan „Göhrdestraße“ als externe
Ausgleichsfläche festgesetzt. Der Bebauungsplan ist seit dem 11.04.2013
rechtskräftig. Im Umweltbericht ist die Maßnahme wie folgt beschrieben:
‚Das Flurstück 36, Flur 3, Gemarkung
Reddien, wird aus der ackerbaulichen Nutzung genommen und der Sukzession
überlassen. Das Schlegeln der Fläche ist einmal im Herbst möglich. Aufgrund der
trockenen Standortverhältnisse werden sich trockene Hochstaudenfluren
entwickeln. Mit der Maßnahme ist eine Vitalisierung des Bodens durch dauerhafte
Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung verbunden sowie eine Verbesserung der
Lebensbedingungen für Tiere, insb. für Insekten, Vögel, Kleinsäuger und
Reptilien und eine Aufwertung des Landschaftsbildes verbunden.‘
Diese Angelegenheit
wurde bereits in der Ratssitzung der Gemeinde Zernien am 26.10.2021 behandelt
und es wurde der Beschluss gefasst, dass der Pachtvertrag bestehen bleibt und
der derzeitige Pächter die Fläche einmal jährlich gegen Bezahlung schlegelt. Eine
Weiterführung des Pachtverhältnisses mit der Möglichkeit einer ackerbaulichen
Nutzung ist jedoch nicht zulässig. Nach telefonischer Rücksprache mit dem
derzeitigen Pächter ist dieser mit der Kündigung des Pachtverhältnisses
einverstanden. Er würde aber gerne das Schlegeln der in Rede stehenden Fläche
einmal im Jahr im Herbst gegen Bezahlung vornehmen; die Kosten hierfür
beziffert er auf ca. 150,00 €/Jahr.
Es wird
vorgeschlagen, den in dieser Angelegenheit gefassten Ratsbeschluss vom
26.10.2021 aufzuheben und das Pachtverhältnis zu kündigen. Der derzeitige
Pächter erhält einen schriftlichen Auftrag, die entsprechende Fläche einmal
jährlich im Herbst gegen Bezahlung zu schlegeln.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Zernien den
Beschluss:
Der bestehende
Pachtvertrag mit dem derzeitigen Pächter ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu
kündigen. Der derzeitige Pächter erhält den schriftlichen Auftrag, die
entsprechende Fläche einmal jährlich im Herbst gegen Bezahlung zu schlegeln.
Der Ratsbeschluss
vom 26.10.2021 in dieser Angelegenheit wird aufgehoben.