Bgm’in Deegen-Miest informiert darüber, dass die Erfordernis dazu beim Kauf nicht bekannt war. Dieses wurde erst am 20.06.2021 bekannt. Die Gemeinde ist laut Kaufvertrag nur zu Auskünften bezüglich des Bundesbodenschutzgesetzes verpflichtet. Das archäologische Gutachten ist eine Kreisangelegenheit.