Sitzung: 14.03.2022 Rat der Gemeinde Langendorf
Bgm’in Deegen-Miest
informiert darüber, dass die Erfordernis dazu beim Kauf nicht bekannt war.
Dieses wurde erst am 20.06.2021 bekannt. Die Gemeinde ist laut Kaufvertrag nur
zu Auskünften bezüglich des Bundesbodenschutzgesetzes verpflichtet. Das archäologische
Gutachten ist eine Kreisangelegenheit.