Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Es liegt beigefügter Antrag der SPD-Fraktion vor.

 

Rf Zühlke stellt den vorliegenden Antrag vor. Dieser sieht vor, das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der Dannenberger Straße und der Lüneburger Straße als Tempo 30 Zone einzurichten. Durch die bereits in anderen Straßen vorhandenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ist eine deutliche Verkehrsberuhigung eingetreten. FDL Beckmann erklärt, dass die Ausweisung weiterer 30km/h Zonen verkehrsbehördlicher Anordnungen bedarf. Durchgangs-und Durchfahrtsstraßen dürfen nicht auf 30 km/h beschränkt werden. Eine Anordnung für das gesamte Stadtgebiet ist nicht möglich, da u.a. bauliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Rh Flindt schließt aus diesen Gründen die Antragstellung für das komplette Stadtgebiet aus.

Rh Harney stellt den Antrag, die Verwaltung prüft, welche weiteren Straßen im städtischen Bereich als Tempo 30 Zone ausgewiesen können. Rh Weiss unterstützt den Antrag und beantragt weiterhin, die Geschwindigkeit auf der Elbuferstraße, von Wussegel kommend, auf 50 km/h zu reduzieren. Von Hitzacker (Elbe) Ortsausgang bis Meudelfitz soll die Geschwindigkeit auf 70km/h reduziert werden. Hierfür muss laut Aussage von FDL Beckmann eine verkehrsbehördliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

 

Der BPUKH empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

a)       Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Straßen im städtischen Gebiet als Tempo 30-Zone ausgewiesen werden können.

b)      Die Geschwindigkeit auf der Elbuferstraße von Wussegel aus kommend soll auf 50 km/h reduziert werden. Hierfür soll eine verkehrsbehördliche Anordnung beantragt werden.

c)       Die Geschwindigkeit von Hitzacker (Elbe) Ortsausgang bis Meudelfitz soll auf 70 km/h reduziert werden. Hierfür soll eine verkehrsbehördliche Anordnung beantragt werden.