Sitzung: 22.03.2022 Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0126/2022
Sachverhalt:
Es liegt
beigefügter Antrag der SPD-Fraktion vor.
Rf Zühlke stellt
den vorliegenden Antrag vor. Dieser sieht vor, das gesamte Stadtgebiet mit
Ausnahme der Dannenberger Straße und der Lüneburger Straße als Tempo 30 Zone
einzurichten. Durch die bereits in anderen Straßen vorhandenen
Geschwindigkeitsbegrenzungen ist eine deutliche Verkehrsberuhigung eingetreten.
FDL Beckmann erklärt, dass die Ausweisung weiterer 30km/h Zonen
verkehrsbehördlicher Anordnungen bedarf. Durchgangs-und Durchfahrtsstraßen
dürfen nicht auf 30 km/h beschränkt werden. Eine Anordnung für das gesamte
Stadtgebiet ist nicht möglich, da u.a. bauliche Voraussetzungen erfüllt sein
müssen.
Rh Flindt schließt
aus diesen Gründen die Antragstellung für das komplette Stadtgebiet aus.
Rh Harney stellt
den Antrag, die Verwaltung prüft, welche weiteren Straßen im städtischen
Bereich als Tempo 30 Zone ausgewiesen können. Rh Weiss unterstützt den Antrag
und beantragt weiterhin, die Geschwindigkeit auf der Elbuferstraße, von
Wussegel kommend, auf 50 km/h zu reduzieren. Von Hitzacker (Elbe) Ortsausgang
bis Meudelfitz soll die Geschwindigkeit auf 70km/h reduziert werden. Hierfür
muss laut Aussage von FDL Beckmann eine verkehrsbehördliche Anordnung bei der
Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Der BPUKH empfiehlt
folgenden
Beschluss:
a) Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen,
welche Straßen im städtischen Gebiet als Tempo 30-Zone ausgewiesen werden
können.
b) Die Geschwindigkeit auf der Elbuferstraße
von Wussegel aus kommend soll auf 50 km/h reduziert werden. Hierfür soll eine
verkehrsbehördliche Anordnung beantragt werden.
c) Die Geschwindigkeit von Hitzacker (Elbe)
Ortsausgang bis Meudelfitz soll auf 70 km/h reduziert werden. Hierfür soll eine
verkehrsbehördliche Anordnung beantragt werden.