Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Aufgrund der Anstrengungen zum Klimaschutz und vor allem auch im Hinblick auf die Versorgungssicherheit in Deutschland mit Blick auf die derzeitige politische Lage in Europa, wird ein massiver Ausbau der Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien forciert.

 

Auch in der Samtgemeinde Elbtalaue gibt es diverse Überlegungen von Flächeneigentümern und Projektentwicklern zur Errichtung von Photovoltaikanlagen in Form von Freiflächenanlagen (PV-FFA), teilweise auch als sog. Agri-Photovoltaikanlagen, bei denen die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche weiterhin möglich bleiben soll.

 

Im Folgenden sollen einige Grundlagen und der Sachstand der Diskussionen im Landkreis kurz dargestellt werden. Weiterhin wird über einen konkreten Antrag informiert.

Vorrangig sollen PV-Anlagen auf bereits versiegelten Flächen, Konversionsflächen und Dächern errichtet werden. Daneben sind PV-FFA ausschließlich in Gewerbe- und Industriegebieten oder in Sondergebieten PV-FFA zulässig. Zur Errichtung einer PV-FFA ist somit immer Bauleitplanung auf Ebene des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes erforderlich.

Die Freiflächen in der Samtgemeinde Elbtalaue liegen zu einem großen Teil im Landschaftsschutzgebiet Elbhöhen Drawehn (LSG). Ohne Entlassung aus dem LSG sind bauliche Anlagen nicht zulässig. Eine Entlassung ist nur möglich, wenn dargestellt werden kann, dass keine Alternativflächen außerhalb des LSG zur Verfügung stehen.

Daneben gibt es weitere Restriktionen, z.B. durch weitere naturschutzfachliche Schutzgebiete, Überschwemmungsgebiete und Waldflächen.

 

Außerdem handelt es sich bei den meisten Anlagen um raumbedeutsame Planungen, für die grundsätzlich ein Raumordnungsverfahren erforderlich wäre. Die untere Raumordnungsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg hat zugesagt, dass auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden kann, wenn mindestens auf Samtgemeinde Ebene eine Standort- und Alternativenprüfung erfolgt und die Landesraumordnungsbehörde in den Bauleitplanverfahren beteiligt wird. Dies gilt auch für Vorhaben in den anderen Samtgemeinden.

 

In einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Landkreis und den Samtgemeindebürgermeistern wurde daher besprochen, dass eine kreisweite Standortanalyse erstellt werden soll. Näheres hierzu wird derzeit durch eine Arbeitsgruppe konkretisiert.

Diese Analyse kann dann als Grundlage für folgende Bauleitplanungen genutzt werden. Die Analyse wird auch Aussagen zur Alternativenprüfung hinsichtlich des LSG treffen.

 

Im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe) liegt ein konkreter Antrag eines lokalen Vorhabenträgers zur Errichtung einer PV-FFA südwestlich von Hitzacker mit einer Größe von etwa 11,7ha vor (siehe Anlage I und II zur Vorlage).

Die Anlage wird als raumbedeutsam beurteilt und liegt außerdem innerhalb des LSG. Bevor die notwendige Bauleitplanung erfolgen kann, ist das Ergebnis der Analyse abzuwarten. Sollte die Fläche in der Analyse als geeignete Fläche identifiziert werden, kann die Bauleitplanung mithilfe der Analyse zügig durchgeführt werden.

 

Ausschussvorsitzender Walter unterbricht die Sitzung von 18.26 Uhr bis 18.38 Uhr.

 

Stefan Grieve berichtet über das Vorhaben der Grieve Energie GbR. Diese beabsichtigt, eine Photovoltaik Freiflächenanlage zu errichten und hat bereits einen Antrag zur Änderung des Flächennutzungplanes gestellt. Die erforderliche Fläche ist unter 10 ha groß, sodass sie im Sinne der Raumordnung nicht raumbedeutsam erscheint. Die Nennleistung liegt bei 8 Megawatt. Der dezentral erzeugte Strom (ca. 8.000.000 Kilowattstunden) wird in das örtliche Stromnetz eingespeist. Bei der Anlage handelt es sich um Ständerwerk, der sich darunter befindende Sandboden wird nicht versiegelt, dadurch erfolgt eine selbstständige Begrünung. Es entsteht somit ein wertvolles Habitat für verschiedenste Tierarten. Südlich der Anlage wird jährlich eine Blumenwiese angesät.

Auf der Grundlage des EEG erhält die Stadt für den Betrieb der Photovoltaikanlage eine Umlage in Höhe von ca.16.000€ (0,02€ pro Kilowatt Strom).

 

Rh Harney erfragt, wieviele Haushalte durch die Anlage versorgt werden können. Herr Grieve führt aus, dass es bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3500 KW ca. 2400 sein können.

 

Rh Weiss kommt noch einmal auf die Größe der Fläche zurück. Herr Grieve erläutert, dass das gesamte Grundstück 11,7 ha groß ist. Da die Anlage eine Fläche unter 10 ha beanspruchen wird, stehen noch ausreichend Kompensationsflächen zur Verfügung.

 

Rh Harney stellt die Frage an die Verwaltung, welche weiteren Schritte erfolgen. FBL Hesebeck schildert, dass eine Ausgliederung aus dem Landschaftschutzgebiet erfolgen muss. Dieser Vorgang wird mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen. Er erläutert kurz, dass es weitere Prüfungen geben wird und dass der Landkreis als regionale Landschaftschutzbehörde ein Gutachten beauftragt.