Sitzung: 22.03.2022 Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0120/2022
Sachverhalt:
Aufgrund der
Anstrengungen zum Klimaschutz und vor allem auch im Hinblick auf die
Versorgungssicherheit in Deutschland mit Blick auf die derzeitige politische
Lage in Europa, wird ein massiver Ausbau der Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien
forciert.
Auch in der
Samtgemeinde Elbtalaue gibt es diverse Überlegungen von Flächeneigentümern und
Projektentwicklern zur Errichtung von Photovoltaikanlagen in Form von
Freiflächenanlagen (PV-FFA), teilweise auch als sog. Agri-Photovoltaikanlagen,
bei denen die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche weiterhin möglich bleiben
soll.
Im Folgenden sollen
einige Grundlagen und der Sachstand der Diskussionen im Landkreis kurz
dargestellt werden. Weiterhin wird über einen konkreten Antrag informiert.
Vorrangig sollen
PV-Anlagen auf bereits versiegelten Flächen, Konversionsflächen und Dächern
errichtet werden. Daneben sind PV-FFA ausschließlich in Gewerbe- und
Industriegebieten oder in Sondergebieten PV-FFA zulässig. Zur Errichtung einer
PV-FFA ist somit immer Bauleitplanung auf Ebene des Flächennutzungsplanes und
des Bebauungsplanes erforderlich.
Die Freiflächen in
der Samtgemeinde Elbtalaue liegen zu einem großen Teil im
Landschaftsschutzgebiet Elbhöhen Drawehn (LSG). Ohne Entlassung aus dem LSG
sind bauliche Anlagen nicht zulässig. Eine Entlassung ist nur möglich, wenn
dargestellt werden kann, dass keine Alternativflächen außerhalb des LSG zur
Verfügung stehen.
Daneben gibt es
weitere Restriktionen, z.B. durch weitere naturschutzfachliche Schutzgebiete,
Überschwemmungsgebiete und Waldflächen.
Außerdem handelt es
sich bei den meisten Anlagen um raumbedeutsame Planungen, für die grundsätzlich
ein Raumordnungsverfahren erforderlich wäre. Die untere Raumordnungsbehörde des
Landkreises Lüchow-Dannenberg hat zugesagt, dass auf ein Raumordnungsverfahren
verzichtet werden kann, wenn mindestens auf Samtgemeinde Ebene eine Standort-
und Alternativenprüfung erfolgt und die Landesraumordnungsbehörde in den
Bauleitplanverfahren beteiligt wird. Dies gilt auch für Vorhaben in den anderen
Samtgemeinden.
In einem
gemeinsamen Gespräch zwischen dem Landkreis und den Samtgemeindebürgermeistern
wurde daher besprochen, dass eine kreisweite Standortanalyse erstellt werden
soll. Näheres hierzu wird derzeit durch eine Arbeitsgruppe konkretisiert.
Diese Analyse kann
dann als Grundlage für folgende Bauleitplanungen genutzt werden. Die Analyse
wird auch Aussagen zur Alternativenprüfung hinsichtlich des LSG treffen.
Im Bereich der
Stadt Hitzacker (Elbe) liegt ein konkreter Antrag eines lokalen Vorhabenträgers
zur Errichtung einer PV-FFA südwestlich von Hitzacker mit einer Größe von etwa
11,7ha vor (siehe Anlage I und II zur Vorlage).
Die Anlage wird als
raumbedeutsam beurteilt und liegt außerdem innerhalb des LSG. Bevor die notwendige
Bauleitplanung erfolgen kann, ist das Ergebnis der Analyse abzuwarten. Sollte
die Fläche in der Analyse als geeignete Fläche identifiziert werden, kann die
Bauleitplanung mithilfe der Analyse zügig durchgeführt werden.
Ausschussvorsitzender
Walter unterbricht die Sitzung von 18.26 Uhr bis 18.38 Uhr.
Stefan Grieve
berichtet über das Vorhaben der Grieve Energie GbR. Diese beabsichtigt, eine
Photovoltaik Freiflächenanlage zu errichten und hat bereits einen Antrag zur
Änderung des Flächennutzungplanes gestellt. Die erforderliche Fläche ist unter
10 ha groß, sodass sie im Sinne der Raumordnung nicht raumbedeutsam erscheint.
Die Nennleistung liegt bei 8 Megawatt. Der dezentral erzeugte Strom (ca.
8.000.000 Kilowattstunden) wird in das örtliche Stromnetz eingespeist. Bei der
Anlage handelt es sich um Ständerwerk, der sich darunter befindende Sandboden
wird nicht versiegelt, dadurch erfolgt eine selbstständige Begrünung. Es
entsteht somit ein wertvolles Habitat für verschiedenste Tierarten. Südlich der
Anlage wird jährlich eine Blumenwiese angesät.
Auf der Grundlage
des EEG erhält die Stadt für den Betrieb der Photovoltaikanlage eine Umlage in
Höhe von ca.16.000€ (0,02€ pro Kilowatt Strom).
Rh Harney erfragt,
wieviele Haushalte durch die Anlage versorgt werden können. Herr Grieve führt
aus, dass es bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3500 KW ca. 2400 sein
können.
Rh Weiss kommt noch
einmal auf die Größe der Fläche zurück. Herr Grieve erläutert, dass das gesamte
Grundstück 11,7 ha groß ist. Da die Anlage eine Fläche unter 10 ha beanspruchen
wird, stehen noch ausreichend Kompensationsflächen zur Verfügung.
Rh Harney stellt
die Frage an die Verwaltung, welche weiteren Schritte erfolgen. FBL Hesebeck
schildert, dass eine Ausgliederung aus dem Landschaftschutzgebiet erfolgen
muss. Dieser Vorgang wird mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen. Er erläutert
kurz, dass es weitere Prüfungen geben wird und dass der Landkreis als regionale
Landschaftschutzbehörde ein Gutachten beauftragt.