Sitzung: 22.03.2022 Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0113/2022
Sachverhalt:
Es liegt ein
Kaufangebot für eine Teilfläche des Flurstückes 14/34, Flur 10 der Gemarkung
Hitzacker vor. Das Angebot ist der Vorlage als Anlage I beigefügt. Die
Teilfläche soll eine Größe von ca. 720 qm besitzen. Ein Lageplan des Bereiches
sowie ein Auszug aus dem Bebauungsplan ist der Vorlage als Anlage II und Anlage
III beigefügt. Der Interessent möchte auf dieser Fläche Mietgaragen erstellen.
Der für den Bereich gültige Bebauungsplan „Muehlenberg“ sieht für den
beantragten Bereich eine Bebauung mit Garagen vor. Der Interessent hat im
Rahmen einer Bauvoranfrage die planungsrechtliche Zulässigkeit seines Vorhabens
überprüft. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg als Genehmigungsbehörde hat mit
Bauvorbescheid vom 29.09.2021 die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens
bestätigt. Der Interessent bietet 30,00 € pro Quadratmeter. (siehe Anlage
I)
Stellungnahme
der Verwaltung:
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen den Verkauf der beantragten Teilfläche
des Flurstückes 14/34. Das Grundstück besitzt eine Gesamtgröße von 2792 qm,
hiervon werden derzeit ca. 850 qm als öffentliche Spielplatzfläche genutzt. Der
B-Plan setzt auf ca. 720 qm eine Fläche für die Bebauung mit Garagen fest, die
anderen ca. 2100 qm sind als Fläche für Einrichtung eines Spielplatzes
festgesetzt. Auch nach dem Verkauf einer Teilfläche in der Größe von ca. 720 qm
würde für eine mögliche Erweiterung des Spielplatzes eine Fläche von über 1000
qm zur Verfügung stehen. Da der Bedarf an Garagenflächen innerhalb des
Plangebietes im Rahmen der Bauvoranfrage nachgewiesen werden musste, bestehen
seitens der Verwaltung keine Bedenken gegen den Verkauf. Alle im Zusammenhang
mit dem Verkauf entstehenden Kosten sind vom Kaufinteressenten zu tragen.
FDL Beckmann
erläutert kurz den Sachverhalt.
Rh Harney fragt an,
ob die betreffende Fläche mit Wohnraum statt mit Garagen bebaut werden kann.
Das ist ohne eine Änderung des B-Planes nicht möglich. Rh Weiss erachtet es
nicht für sinnvoll, auf Grundstücken im städtischen Bereich Garagen zu errichten.
Da sich in dem
Bereich viele Mehrfamilienhäuser ohne Garagen befinden, sieht Rh Flindt in
einer Bebauung mit Garagen Vorteile für die Anwohner. In dem Bereich des
Ahornweges stehen ausreichend Stellplätze zur Verfügung.
Rh Flindt schlägt
vor, eine Klausel im Kaufvertrag aufzunehmen, in der der Käufer verpflichtet
wird, eine Begrünung vorzunehmen, die beispielsweise auf den Garagendächern
erfolgen könnte.
Rh Weiss stellt den
Antrag, das Kaufangebot abzulehnen.
Der BPUKH empfiehlt
folgenden
Beschluss:
Das Kaufangebot für
eine Grundstücksfläche „Ahornweg“ wird abgelehnt.