Sitzung: 22.03.2022 Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0066/2022
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat am 18.03.21 beschlossen, den Bebauungsplan „Geesterding“ zu ändern. Mit der Änderung sollte die
Grundflächenzahl (GRZ) erhöht werden zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum.
Die GRZ wurde von
0,2 bzw. 0,25 auf 0,4 erhöht. Die Geschossflächenzahl (GFZ) wurde gestrichen.
Außerdem wurde die
mögliche Versiegelung durch Nebenanlagen reduziert. Die Überschreitung der
zulässigen Grundfläche für Garagen, Stellplätze mit Ihren Zufahrten,
Nebenanlagen sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche wird auf
maximal 25 % beschränkt.
Bislang war im
Plangebiet die BauNVO von 1968 anzuwenden. Diese erlaubt einen
Versiegelungsgrad der Grundstücke durch Nebenanlagen von bis zu 100 %. Die
zulässige Versiegelung wird somit zu Gunsten der Wohnflächen erhöht, insgesamt
jedoch verringert.
Aufgrund der
politischen Beratungen im Rahmen des Änderungsbeschlusses wurde eine
Festsetzung aufgenommen, nach der die nicht überbaubaren Grundstücksflächen
Grünflächen sein müssen.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 17.12.21 bis
einschließlich 17.01.22 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Nds. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr
- Avacon Netz GmbH
- Bundeseisenbahnvermögen Dienststelle Nord
- Biosphärenreservatsverwaltung
- Landesamt für Bergbau. Energie und Geologie
- Deutsche Bahn AG
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg hat seine Stellungnahme weit nach der Frist ergänzt. Die
Anregung wurde dennoch bewertet und gem. Abwägungsvorschlag nach § 4 Abs. 2
BauGB (Anlage II) abgewogen.
.
Wesentliche
Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan „Geesterding“ – 1. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.
FDL Beckmann
berichtet kurz, dass es sich um die Initiative einer Anwohnerin handelt. Sie
trägt auch die Kosten. Der Stadt Hitzacker entstehen nur Kosten für die
Veröffentlichung. Die Abwägung ist zwischenzeitlich erfolgt.
Ohne weitere
Aussprache empfiehlt der BPUKH folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB abgewogen
und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan „Geesterding“ – 1. Änderung wird als
Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan
beschlossen.