Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Es liegt folgender Antrag der Rf Jodeit vor:

 

Antrag:

 

Zeitliche Begrenzung für einen Teil der Parkplätze in der Brauhofstraße

 

Der Parkplatz verfügt im vorderen Teil über 9 Stellflächen und einen Behindertenparkplatz.

Im hinteren Teil sind 12 Stellflächen.

Der Parkplatz befindet sich direkt neben dem Kindergarten und wird von etlichen Dauerparkern genutzt. Dieses führt dazu, dass man als Elternteil selten die Möglichkeit hat dort einen Parkplatz zu bekommen um die Kinder sicher abzugeben oder abzuholen.

Dadurch wird oft nicht ordnungsgemäß in der Marschtorstraße geparkt um die Kinder abzuholen. Das führt nicht nur zur Behinderung der Durchfahrt dieser Straße, sondern ist auch gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer, besonders für unsere Kleinsten, die schlecht erkannt werden, wenn sie sich zwischen den Autos befinden.

 

Deshalb die Bitte den vorderen Teil des Parkplatzes (9 Stellplätze) für die Werktage, im Zeitraum 7 bis 17 Uhr, zeitlich auf eine Stunde zu begrenzen, damit die Kinder sicher gebracht und geholt werden können.

 

 

FDL Beckmann erläutert den Sachverhalt. Auf dem Parkplatz Marschtorstraße werden 2 E-Ladesäulen errichtet, die jedoch nur für die Nutzung durch Verwaltungsfahrzeuge genutzt werden sollen. Der Parkplatz wurde als Pflichtparkplatz für die Verwaltung vorgesehen, sodass eine zeitliche Begrenzung nicht möglich ist.

Auf Nachfrage bei der Kindergartenleitung erfuhr FDL Beckmann, dass dort, auch seitens des Elternrates, kein Handlungsbedarf besteht. Es gibt keine Beschwerden wegen der Parksituation während des Bringens/Holens der Kinder.

Rh Flindt regt einen Ortstermin an.

Der Parkplatz Brauhofstraße wird viel durch Dauerparker genutzt. Rh Schulz sieht keine Hinderungsgründe, die Parkzeit tagsüber zu begrenzen. Am Abend und in der Nacht kann der Parkplatz weiterhin als Langzeitstellplatz durch Anwohner oder Pendler benutzt werden

Ausschussvorsitzender Walter unterbricht die Sitzung von 17:39 Uhr bis 17:40 Uhr für eine Ausführung der Rf Laudel-Voigt.

Rf Zühlke stellt den Antrag, die Parkzeit zeitlich auf eine Stunde zu begrenzen

 

Der BPUKH empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

Auf dem Parkplatz Brauhofstraße werden die vorderen 9 Stellplätze für die Werktage in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr zeitlich auf eine Stunde begrenzt.