Sitzung: 14.03.2022 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0110/2022
Sachverhalt:
Auf der
Bürgermeisterdienstversammlung am 25.02.2022 wurde das neue
Dorfentwicklungsprogramm und die Möglichkeiten zur Teilnahme an diesem Programm
vom ArL Lüneburg vorgestellt.
Über eine mögliche
Antragstellung zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm unter der
Zielsetzung „CO² neutrale Gemeinde“ soll diskutiert werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Ergebnis der
Beratung.
Vor Behandlung dieses Tops fand eine Pause
von 20:39 Uhr bis 20:45 Uhr statt.
Bgm’in Deegen-Miest
stellt das Dorfentwicklungsprogramm anhand folgender Stichpunkte vor:
•
Früher:
Dorferneuerung mit dem Schwerpunkt „Erhalt der Baukultur“
•
Heute:
Dorfentwicklung mit vielfältiger Ausrichtung
•
•Innenentwicklung
•
•Demografie
(Altersentwicklung à angepasste
Bedürfnisse, Aktraktivität für jüngere Bevölkerungsgruppen)
•
•Klimafolgenanpassung
•
•Baukultur
•
•Landwirtschaft
•
•Mobilität
•
•Ökonomie
Weiterhin erklärt
sie die geänderte Förderkulisse mit folgenden Eckdaten:
•
Früher:
Einzeldorf
•
Heute:
„Dorfregion“
•
•2 –5
Dörfer
•
•Dorf =
Ortschaft über 350 Einwohner
•
Mindestens
1000 Einwohner
•
•Insgesamt
max. 8.000 Einwohner
•
•Max.
ein Grundzentrum
Darauffolgend
erörtert Bgm’in Deegen-Miest das Aufnahmeverfahren:
•
geeignete
Dorfregion ermitteln
•
•ggf.
Vorgespräche mit ArLLG
•
•Bedarf
und Interesse abfragen
•
•Vorbereitende
Veranstaltungen, Beteiligung der Bevölkerung, ggf. „Dorfmoderation“
•
•Antragsvordruck
ausfüllen (ggf. mit Planungsbüro)
•
•Bewerbung
jährlich zum 01.08.
•
•Bewertung
durch das ArLLG
•
•Aufnahmeentscheidung
durch Ministerium im folgenden Frühjahr
Anschließend stellt
sie die Planungsphase kurz vor:
•
•Beauftragung
eines Planungsbüros (Förderung 75%)
•
•Durchführung
von Arbeitskreisen etc.
•
•Erarbeitung
von Schwerpunktthemen, Strategien, Leitbildern, Projekten, etc.
•
•Intensive
Einbindung der Bevölkerung
•
•Erstellung
des Dorfentwicklungsplans
•
•Ratsbeschlüsse
•
•Genehmigung
durch ArLLG
Diesen Ausführungen
folgt die Umsetzungsphase:
•
Förderung
von öffentlichen und privaten Projekten
•
•Umsetzungsbegleitung
•
•Erhalt
ortstypischer Bausubstanz
•
•Umnutzung
ortstypischer Bausubstanz
•
•Revitalisierung
(Innenausbau) ortstypischer Bausubstanz
•
•Schaffung/
Ausbau von Freizeit-und Naherholungseinrichtungen
•
•Schaffung/Ausbau
von Gemeinschaftseinrichtungen
•
•Schaffung/
Ausbau von Mehrfunktionshäusern u. co-working-sp.
•
•Aufwertung
von Straßen, Wegen, Plätzen
Weiter zu benennen
sind folgende Punkte:
•
Antrag
muss einen aktuellen Bezug haben à CO2 neutrale Gemeinde
•
Mindestanzahl
1000 Leute
•
Zusammen
Antragsstellung mit Damnatz (ist schon abgesprochen) und Quickborn
•
Macht
viel Arbeit, aber ist eine gute Möglichkeit zur Sanierung von:
v
DGH
(Dach, Heizung, energetische Sanierung etc.)
v
Sporthaus
v
Abwärme
BGA
v
Dachsanierung
v
Fenster
v
Heizungsanlagen
v
Etc.
•
Private
Leute müssen Geld in die Hand nehmen
•
Förderung
bis zu 75 % möglich, zu werden
•
Zusammenarbeit
mit Damnatz und Quickborn begrüßenswertà wenn wir ausgewählt werden, arbeitet jeder für sich weiter
Bgm’in Deegen-Miest
schlägt zum Beispiel das Dorfgemeinschaftshaus für dieses Programm vor. Dort zu
benennen sind das Dach, die Heizung und energetische Sanierung. Weiterhin das
Sporthaus, die Abwärme der Biogasanlage. In den Privathaushalten werden Dächer,
Fenster und Heizungsanlagen gefördert.
Stellv. Bgm’in
Gosch-Warning führt ergänzend dazu die Möglichkeit der Förderung für den
Innenausbau an.
Bgm’in Deegen-Miest
ergänzt, dass Privathaushalte natürlich erst einmal Geld in die Hand nehmen
müssen bevor gefördert wird. Weiterhin ist die Kombinationsmöglichkeit mit
anderen Förderungen erwähnenswert.
Die erforderlichen Mittel
für das Planungsbüro in Höhe von 10.000 Euro sind bereits mit im Haushalt
aufgenommen. Immer unter der Voraussetzung dass dem folgenden Antrag zugestimmt
wird. Bgm’in Deegen-Miest verliest nachfolgen den Antrag:
Ich beantrage die Erstellung eines Förderantrags
zum Dorfentwicklungsprogramm unter der Zielsetzung „CO2 neutrale Gemeinde“.
Für die späteren Planungen müssen 10.000€ in
den Haushalt eingeplant werden.
Rf Porsch erkundigt
sich, ob es sich bei dem Zusammenschluss um 3 Ortschaften oder 3 Gemeinden
handelt.
Bgm’in Deegen-Miest
teilt mit, dass es sich um Gemeinden handelt.
Rh Cieply fragt,
wie lange diese Förderung gilt.
Bgm’in Deegen-Miest
teilt mit, dass der Antrag immer bis zum 01.08. eines Jahres erfolgen muss, der
Förderzeitraum beträgt 5 Jahre. Es muss natürlich nicht bei dem Ziel
Co2-freie-Gemeinde bleiben. Grundsätzlich ist die Förderung eine gute
Gelegenheit um an Geld zu kommen. Dies hat auch SgBgm Meyer in einem Gespräch
mit Bgm’in Deegen-Miest bestätigt.
Der Rat fasst
daraufhin folgenden
Beschluss:
Der Antragstellung
zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm wird zugestimmt.