Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

 

Auf der Bürgermeisterdienstversammlung am 25.02.2022 wurde das neue Dorfentwicklungsprogramm und die Möglichkeiten zur Teilnahme an diesem Programm vom ArL Lüneburg vorgestellt.

Über eine mögliche Antragstellung zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm unter der Zielsetzung „CO² neutrale Gemeinde“ soll diskutiert werden.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Ergebnis der Beratung.

 

Vor Behandlung dieses Tops fand eine Pause von 20:39 Uhr bis 20:45 Uhr statt.

 

Bgm’in Deegen-Miest stellt das Dorfentwicklungsprogramm anhand folgender Stichpunkte vor:

       Früher: Dorferneuerung mit dem Schwerpunkt „Erhalt der Baukultur“

       Heute: Dorfentwicklung mit vielfältiger Ausrichtung

       •Innenentwicklung

       •Demografie (Altersentwicklung à angepasste Bedürfnisse, Aktraktivität für jüngere Bevölkerungsgruppen)

       •Klimafolgenanpassung

       •Baukultur

       •Landwirtschaft

       •Mobilität

       •Ökonomie

Weiterhin erklärt sie die geänderte Förderkulisse mit folgenden Eckdaten:

       Früher: Einzeldorf

       Heute: „Dorfregion“

       •2 –5 Dörfer

       •Dorf = Ortschaft über 350 Einwohner

       Mindestens 1000 Einwohner

       •Insgesamt max. 8.000 Einwohner

       •Max. ein Grundzentrum

Darauffolgend erörtert Bgm’in Deegen-Miest das Aufnahmeverfahren:

       geeignete Dorfregion ermitteln

       •ggf. Vorgespräche mit ArLLG

       •Bedarf und Interesse abfragen

       •Vorbereitende Veranstaltungen, Beteiligung der Bevölkerung, ggf. „Dorfmoderation“

       •Antragsvordruck ausfüllen (ggf. mit Planungsbüro)

       Bewerbung jährlich zum 01.08.

       •Bewertung durch das ArLLG

       •Aufnahmeentscheidung durch Ministerium im folgenden Frühjahr

Anschließend stellt sie die Planungsphase kurz vor:

       •Beauftragung eines Planungsbüros (Förderung 75%)

       •Durchführung von Arbeitskreisen etc.

       •Erarbeitung von Schwerpunktthemen, Strategien, Leitbildern, Projekten, etc.

       •Intensive Einbindung der Bevölkerung

       •Erstellung des Dorfentwicklungsplans

       •Ratsbeschlüsse

       •Genehmigung durch ArLLG

Diesen Ausführungen folgt die Umsetzungsphase:

       Förderung von öffentlichen und privaten Projekten

       •Umsetzungsbegleitung

       •Erhalt ortstypischer Bausubstanz

       •Umnutzung ortstypischer Bausubstanz

       •Revitalisierung (Innenausbau) ortstypischer Bausubstanz

       •Schaffung/ Ausbau von Freizeit-und Naherholungseinrichtungen

       •Schaffung/Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen

       •Schaffung/ Ausbau von Mehrfunktionshäusern u. co-working-sp.

       •Aufwertung von Straßen, Wegen, Plätzen

Weiter zu benennen sind folgende Punkte:

       Antrag muss einen aktuellen Bezug haben à CO2 neutrale Gemeinde

       Mindestanzahl 1000 Leute

       Zusammen Antragsstellung mit Damnatz (ist schon abgesprochen) und Quickborn

       Macht viel Arbeit, aber ist eine gute Möglichkeit zur Sanierung von:

v  DGH (Dach, Heizung, energetische Sanierung etc.)

v  Sporthaus

v  Abwärme BGA

v  Dachsanierung

v  Fenster

v  Heizungsanlagen

v  Etc.

       Private Leute müssen Geld in die Hand nehmen

       Förderung bis zu 75 % möglich, zu werden

       Zusammenarbeit mit Damnatz und Quickborn begrüßenswertà wenn wir ausgewählt werden, arbeitet jeder für sich weiter

Bgm’in Deegen-Miest schlägt zum Beispiel das Dorfgemeinschaftshaus für dieses Programm vor. Dort zu benennen sind das Dach, die Heizung und energetische Sanierung. Weiterhin das Sporthaus, die Abwärme der Biogasanlage. In den Privathaushalten werden Dächer, Fenster und Heizungsanlagen gefördert.

 

Stellv. Bgm’in Gosch-Warning führt ergänzend dazu die Möglichkeit der Förderung für den Innenausbau an.

 

Bgm’in Deegen-Miest ergänzt, dass Privathaushalte natürlich erst einmal Geld in die Hand nehmen müssen bevor gefördert wird. Weiterhin ist die Kombinationsmöglichkeit mit anderen Förderungen erwähnenswert.

 

Die erforderlichen Mittel für das Planungsbüro in Höhe von 10.000 Euro sind bereits mit im Haushalt aufgenommen. Immer unter der Voraussetzung dass dem folgenden Antrag zugestimmt wird. Bgm’in Deegen-Miest verliest nachfolgen den Antrag:

Ich beantrage die Erstellung eines Förderantrags zum Dorfentwicklungsprogramm unter der Zielsetzung „CO2 neutrale Gemeinde“.

Für die späteren Planungen müssen 10.000€ in den Haushalt eingeplant werden. 

 

Rf Porsch erkundigt sich, ob es sich bei dem Zusammenschluss um 3 Ortschaften oder 3 Gemeinden handelt.

Bgm’in Deegen-Miest teilt mit, dass es sich um Gemeinden handelt.

 

Rh Cieply fragt, wie lange diese Förderung gilt.

Bgm’in Deegen-Miest teilt mit, dass der Antrag immer bis zum 01.08. eines Jahres erfolgen muss, der Förderzeitraum beträgt 5 Jahre. Es muss natürlich nicht bei dem Ziel Co2-freie-Gemeinde bleiben. Grundsätzlich ist die Förderung eine gute Gelegenheit um an Geld zu kommen. Dies hat auch SgBgm Meyer in einem Gespräch mit Bgm’in Deegen-Miest bestätigt.

 

Der Rat fasst daraufhin folgenden

 


Beschluss:

 

Der Antragstellung zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm wird zugestimmt.