Sitzung: 14.03.2022 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Vorlage: 31/0101/2022
Sachverhalt:
Es ist
beabsichtigt, auf dem Gelände des Sportplatzes oder der FF Langendorf einen
Spielplatz zu errichten.
Über den genauen
Standort ist zu beraten.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Ergebnis der
Beratung.
Bgm’in Deege-Miest
betont dass es sich hierbei nur um ein Votum handelt, letztendlich hat der VfL
zu entscheiden.
Bgm’in Deegen-Miest
berichtet, dass der Ortstermin dazu am 15.02.2022 stattgefunden hat. Der Termin
wurde von Hr. Beckmann einberufen. An der Fläche beteiligt sind die Gemeinde
Langendorf, der VFL und der Förderverein der FFW Langendorf.
Weiter erörtert sie
die folgenden Punkte:
•
VfL
–Versammlung muss noch zustimmen (Vorstand hat schon „ja“ gesagt)
•
VfL
Sitzung ist am 09.04.2022 à Abstimmung
bezüglich Spielplatzauswahl
•
FFW hat
Beteiligung zugesagt (Kommando hat schon „ja“ gesagt)
•
Gemeindeland
ist nur gering betroffen
•
Größte
Flächen würde der VfL stellen
•
Sportplatz
gehört SG und der VfL ist Pächter
•
Übernahmeverhandlungen
werden nun ernsthaft mit der SG wieder aufgenommen, nachdem die Zuständigkeit
geklärt wurde
•
Sportplatz
soll, nachdem Fußball wegfällt, als Aktivitäts- und Erholungsplatz an
Attraktivität gewinnen
•
Ziel:
den Sportplatz als Trainings- und Fußballplatz für die Kinder zu erhalten
Bgm’in Deegen-Miest
erörtert die folgenden Voraussetzungen für den Spielplatz:
•
Verkaufsstand
wird zu überdachter Sitzecke umgebaut werden
•
Platz
unter den Bäumen muss gereinigt werden (Rasenabschnitt der FFW)
•
Büsche
und abgebrochene Kiefer schaffen Platz
•
Zufahrt
vom Sandberg wird verstelltà keine Überfahrt über den Sportplatz mehr möglich
•
Neigung
zum Sportplatz runter kann als Seilbahn genutzt werden
Nachfolgend benennt
sie die folgenden Verhandlungsergebnisse:
•
15.02.2022 Ortstermin mit Frau Borchert (SG
Liegenschaften), Herr Beckmann (SG Gebäude), Herr Doladkiewitz (FFW), Frau
Sachse (VfL), ich
• Sicherheit geht vor, aber Zaun ist generell nicht nötig
• Platz ist groß genug
• Grillstation bzw. überdachte Sitzecke ist möglich
• Alle Geräte müssen TÜV zertifiziert sein und einmal im Jahr kontrolliert werden
• Nutzungsvereinbarungen und Pachten müssen ausgehandelt und schriftlich von SG ausgearbeitet werden
• Versicherungsschutz muss dann zwischen den Parteien verhandelt werden
• SG findet Platz ideal und wartet auf Rückmeldung
Bgm’in Deegen-Miest stellt beide möglichen Varianten anhand der Anlagen vor.
Zu Variante A erläutert sie kurz die Vor- und Nachteile
Pro:
• Schattenfläche mehr als ausreichend
• Anbindung zum Bouleplatz
• Platz ist eh zu klein, um noch was anderes draus zu machen
• Beteiligte wären Gemeinde, VfL und FFW
Kontra:
• Sehr nah an Straße von 3 Seiten
• Offene Zufahrt zum Parkplatz
• Aus Erfahrung sammeln sich unter den Bäumen Mücken
Ebenso zu Variante B
Pro:
• Durch Gebäude entsteht eine natürliche Begrenzung
• Platz ist sowohl vom Sporthaus, FFW-Haus, und Sitzecke gut übersehbar
• Straßen sind weit weg
• Beteiligte VfL, Gemeinde
Contra:
• Schattenfläche ist nicht mehr so groß
• Repräsentative Darstellung etwas verdeckt
Bgm’in Deegen-Miest betont abermals, dass es sich nur um ein Votum handelt, hier lediglich die Tendenz zu Variante A oder Variante B festgelegt werden soll. Weiterhin wurde die entsprechende Summe im Haushalt auf insgesamt 30.000 Euro erhöht.
Bei der abschließenden Abstimmung entfallen bei einer Enthaltung 2 Stimmen auf Variante A, und 5 Stimmen auf Variante B.
Beschluss:
Dem Vfl wird das
Ergebnis der Abstimmung entsprechend mitgeteilt.