Sitzung: 15.03.2022 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19
Vorlage: 30/0023/2022
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
mehrerer angrenzender Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer vor,
eine Teilfläche (die letzten 20 Meter einer Sackgasse, ca. 100 qm) zu erwerben.
Der Antrag sowie
ein Lageplan mit Einzeichnung des betroffenen Bereiches sind der Vorlage als
Anlage I und Anlage II beigefügt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Aus Sicht der
Verwaltung kann dem Antrag zugestimmt werden, es handelt sich um die letzten
ca. 20 m einer Sackgasse. Gegenwärtig handelt es sich hierbei um eine
öffentliche Verkehrsfläche, über diesen Bereich werden jedoch ausschließlich
die Grundstücke der Antragstellerinnen und des Antragstellers erschlossen. Im
Falle eines Verkaufes würden der Stadt für diesen Bereich zukünftig keine
Unterhaltungsaufwendungen mehr entstehen. Eine Entwidmung der Fläche ist nicht
notwendig, da es sich hierbei gem. § 8 (Abs 6 Niedersächsisches Straßengesetz
um eine unerhebliche Anpassung an die verkehrlichen Gegebenheiten handelt. Der Buchwert der Fläche beträgt 1,00 Euro/m²,
der zur Kaufpreisfindung herangezogene Verkehrswert ergibt sich aus den in den
vergangenen Jahren getätigten vergleichbaren Kaufverträgen über Straßen/ Wegeflächen
Fachbereichsleiter
Hesebeck erläutert den Sachverhalt und berichtet über die eingehende Beratung
im Fachausschuss KMBD und im VAD. Beide Gremien haben einstimmige
Beschlussempfehlungen ausgesprochen.
Ohne weitere
Aussprache fasst der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden
Beschluss:
Die beantragte und
in der Anlage farblich dargestellte Wegeteilfläche in einer Größe von ca. 100
qm wird zu Preis von 3,00 Euro/m² an die Antragsteller verkauft. Sämtliche mit
dem Verkauf verbundenen Kosten sind von den Antragstellern zu übernehmen