Sitzung: 29.03.2022 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 31/0490/2021
Bgm Schulz
erläutert den Sachverhalt.
Ein Bürger der
Gemeinde Zernien hat vor seiner Hofeinfahrt auf dem Flurstück 24/36, Flur 1,
Gemarkung Zernien (Eigentümerin Gemeinde Zernien) einen Teil der Gemeindefläche
mit einer Pflasterung versehen. Somit wurde ein stimmiges Gesamtbild geschaffen
und bei schlechtem Wetter entsteht durch die landwirtschaftliche Nutzung
weniger Verschmutzung auf der Straße. Näheres ist sowohl der Vereinbarung als
auch dem Lageplan, die der Vorlage beigefügt sind, zu entnehmen.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Zernien den
Beschluss:
Es wird eine
Vereinbarung gemäß den Anlagen 1 und 2 zu diesem Tagesordnungspunkt
abgeschlossen. Es wird die Erlaubnis zu einer Pflasterung auf dem Flurstück
24/36, Flur 1, Gemarkung Zernien (Eigentümerin Gemeinde Zernien), auf einer
Fläche von ca. 300 m² vor dem Grundstück mit der Flurstücksbezeichnung 24/32, Flur 1, Gemarkung Zernien, erteilt.