Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4

Die Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Damnatz vom 25.11.2021 wird wie folgt geändert:

 

I. § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung

 

§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung erhält folgende neue Fassung:

 

(2) Die Ladung erfolgt schriftlich durch Brief. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet, Änderungen ihrer Postanschrift umgehend der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister mitzuteilen. Der Ladung sind die Tagesordnung sowie in der Regel Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen. Nach vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung können einem Ratsmitglied Vorlagen für die Sitzungen alternativ ausschließlich über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 4 dieser Geschäftsordnung zu beachten. Jeder Beratungsgegenstand muss konkret bezeichnet werden.

 

II. § 25 der Geschäftsordnung

 

Die Regelung tritt am 01.04.2022 in Kraft.

 

 

Der Rat der Gemeinde Damnatz hat sich nach einer schriftlichen Befragung mehrheitlich bereit erklärt, an der digitalen Ratsarbeit teilzunehmen. In diesem Zusammenhang soll es dazu bereiten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern möglich sein, Vorlagen der jeweiligen Sitzung direkt aus dem Ratsinformationssystem herunterzuladen. Die Ladung an sich wird weiterhin in Papierform versandt.

 

Gleichzeitig soll aber auch die ursprüngliche Form des kompletten Versands in Papierform möglich sein.

 

§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist daher in der oben genannten Form zu ändern.

 

In diesem Zusammenhang sollte im Rat diskutiert werden, ob Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, die an der digitalen Ratsarbeit teilnehmen, eine zusätzliche Aufwandspauschale (ggf. 15 Euro pro Monat) gewährt wird. Bei einem positiven Votum würde die Verwaltung eine Vorlage mit einer entsprechenden Änderungssatzung zur Aufwandsentschädigungssatzung erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorlegen. Die Zahlung der Pauschale könnte dann rückwirkend zum 01.04.2022 gelten.




Bgm Schulz führt die letzte Änderung der Geschäftsordnung am 26.04.2017 vor Augen, damals ging es im Wesentlichen um die Änderung zu Bild- und Tonaufnahmen, Vertretungsregelung für den Bürgermeister und den Beschluss zur Protokollrichtigkeit.

 

Im jetzigen Fall geht es um den, aufgrund der digitalen Ratsarbeit geänderten § 1, Abs. 2.

 

Frau Martin, Verwaltung erläutert kurz den Mehraufwand, der der Verwaltung durch die unterschiedlichen Zustellmethoden entsteht.

Anschließend fragt sie, ob die „Einwohnerfragestunde“ zukünftig in „Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner“ umbenannt werden soll. Dies ist so in anderen Gemeinden gefordert worden, und wurde auch schon dementsprechend umgesetzt.

Nach kurzer Diskussion einigt man sich einstimmig mit 4 Stimmen auf dieses Prozedere.

 

Weiterhin, erläutert Bgm Schulz, soll sich geeinigt werden, ob der eventuell entstehende Mehraufwand, z. B. durch den Druck der Unterlagen, mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung abgegolten werden soll.

Rh Schmidtke fragt, wo genau der Aufwand dabei liegt?

Bgm Schulz erläutert, dass die Entschädigung zusätzlich von der Gemeinde gezahlt werden solle, obwohl Einsparungen ggf. bei der Samtgemeindeverwaltung liegen. Beispielsweise erhalten Kreistagsmitglieder 30 Euro pro Monat, wenn sie sich für die ausschließlich digitale Unterlagenübermittlung entscheiden. Dabei handelt es sich um erhebliche Mengen. Es gibt spezielle Programme zur Verarbeitung der heruntergeladenen Dokumente. Dies wäre zum Beispiel ein Kostenfaktor oder die Anschaffung eines Tablets. Grundsätzlich sieht er in Damnatz keinen Kostenaufwand.

Rh Harms empfindet die 15 Euro pro Monat als unverhältnismäßig und schlägt vor, alles so zu lassen, wie es ist.

Bgm Schulz teilt diese Meinung.

 

Der Rat fasst folgenden

 


Beschluss:
Die Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Damnatz vom 25.11.2021 wird wie im Sachverhalt dargestellt geändert