Sitzung: 10.03.2022 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 1/0089/2022
Die
Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Damnatz vom 25.11.2021 wird wie folgt geändert:
I. § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung
§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung erhält
folgende neue Fassung:
(2) Die Ladung erfolgt
schriftlich durch Brief. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet,
Änderungen ihrer Postanschrift umgehend der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister
mitzuteilen. Der Ladung sind die Tagesordnung sowie in der Regel Vorlagen zu
den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen. Nach vorheriger schriftlicher
Einverständniserklärung können einem Ratsmitglied Vorlagen für die Sitzungen
alternativ ausschließlich über das Ratsinformationssystem zur Verfügung
gestellt werden. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 4 dieser
Geschäftsordnung zu beachten. Jeder Beratungsgegenstand muss konkret bezeichnet
werden.
II. § 25 der
Geschäftsordnung
Die Regelung tritt am 01.04.2022 in Kraft.
Der Rat der Gemeinde Damnatz hat sich nach einer schriftlichen Befragung mehrheitlich bereit erklärt, an der digitalen Ratsarbeit teilzunehmen. In diesem Zusammenhang soll es dazu bereiten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern möglich sein, Vorlagen der jeweiligen Sitzung direkt aus dem Ratsinformationssystem herunterzuladen. Die Ladung an sich wird weiterhin in Papierform versandt.
Gleichzeitig soll aber auch die ursprüngliche Form des kompletten Versands in Papierform möglich sein.
§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist daher in der oben genannten Form zu ändern.
In diesem Zusammenhang sollte im Rat diskutiert werden, ob Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, die an der digitalen Ratsarbeit teilnehmen, eine zusätzliche Aufwandspauschale (ggf. 15 Euro pro Monat) gewährt wird. Bei einem positiven Votum würde die Verwaltung eine Vorlage mit einer entsprechenden Änderungssatzung zur Aufwandsentschädigungssatzung erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorlegen. Die Zahlung der Pauschale könnte dann rückwirkend zum 01.04.2022 gelten.
Bgm Schulz führt die letzte Änderung der Geschäftsordnung am 26.04.2017 vor
Augen, damals ging es im Wesentlichen um die Änderung zu Bild- und
Tonaufnahmen, Vertretungsregelung für den Bürgermeister und den Beschluss zur
Protokollrichtigkeit.
Im jetzigen Fall geht es um
den, aufgrund der digitalen Ratsarbeit geänderten § 1, Abs. 2.
Frau Martin, Verwaltung
erläutert kurz den Mehraufwand, der der Verwaltung durch die unterschiedlichen
Zustellmethoden entsteht.
Anschließend fragt sie, ob
die „Einwohnerfragestunde“ zukünftig in „Fragestunde der Einwohnerinnen und
Einwohner“ umbenannt werden soll. Dies ist so in anderen Gemeinden gefordert
worden, und wurde auch schon dementsprechend umgesetzt.
Nach kurzer Diskussion
einigt man sich einstimmig mit 4 Stimmen auf dieses Prozedere.
Weiterhin, erläutert Bgm
Schulz, soll sich geeinigt werden, ob der eventuell entstehende Mehraufwand, z.
B. durch den Druck der Unterlagen, mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung
abgegolten werden soll.
Rh Schmidtke fragt, wo
genau der Aufwand dabei liegt?
Bgm Schulz erläutert, dass
die Entschädigung zusätzlich von der Gemeinde gezahlt werden solle,
obwohl Einsparungen ggf. bei der Samtgemeindeverwaltung liegen. Beispielsweise
erhalten Kreistagsmitglieder 30 Euro pro Monat, wenn sie sich für die
ausschließlich digitale Unterlagenübermittlung entscheiden. Dabei handelt es
sich um erhebliche Mengen. Es gibt spezielle Programme zur Verarbeitung der
heruntergeladenen Dokumente. Dies wäre zum Beispiel ein Kostenfaktor oder die
Anschaffung eines Tablets. Grundsätzlich sieht er in Damnatz keinen
Kostenaufwand.
Rh Harms empfindet die 15
Euro pro Monat als unverhältnismäßig und schlägt vor, alles so zu lassen, wie
es ist.
Bgm Schulz teilt diese
Meinung.
Der Rat fasst folgenden
Beschluss:
Die Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Damnatz vom 25.11.2021 wird wie
im Sachverhalt dargestellt geändert