Sitzung: 08.03.2022 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0076/2022
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
des angrenzenden Grundstückseigentümers vor, dieser ist der Vorlage als Anlage
I beigefügt. Des Weiteren ist der Vorlage als Anlage II ein Lageplan mit
Einzeichnung des betroffenen Bereiches beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der
Verwaltung ist die Widmung des beantragten Bereiches als positiv anzusehen.
Gegenwärtig stellt sich die Situation so dar, dass sich das Grundstück des
Antragstellers zwar komplett im Innenreich der Ortslage befindet, jedoch nur über
eine im Gemeinschaftseigentum befindliche Zuwegung erschlossen ist. Zur
Sicherung der Erschließung des gesamten Grundstücksbereiches auch bei einer
evtl. Teilung, ist es sinnvoll, dass das gesamte Grundstück an einer gewidmeten
Verkehrsfläche angrenzt.
Stellv. Bgm Goebel
sieht es so, dass diese Umwidmung lange verschlafen wurde und längst überfällig
ist. Er möchte wissen, wie es dann mit der Pflege der Seitenräume weitergeht.
Herr Trapp
erläutert, dass dies dann in den Bereich der Satzung zur Straßenpflege der
Samtgemeinde Elbtalaue. Für diese Funktion der Straßenreinigung ist dann die
Samtgemeinde zuständig.
Rh Scherlies regt
an, dass die Veröffentlichungskosten von rund 150,- Euro in den Beschluss
aufzunehmen. Für die übrigen Ratsmitglieder ist dies in Ordnung.
Mit dieser
Erweiterung fasst der Rat der Gemeinde Göhrde einstimmig folgenden
Beschluss:
Der auf der Anlage II zur Vorlage
Nr.30/0076/2022 farblich gekennzeichnete Bereich des Flurstückes 64/10, Flur 1
der Gemarkung Plumbohm wird gem. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1
Nr. 3 und § 47 Nr. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes öffentlich als
Gemeindestraße gewidmet.
Die gewidmete Fläche ist in das
Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Göhrde aufzunehmen. Träger der Straßenbaulast
ist die Gemeinde Göhrde.
Die Bekanntmachung der Widmung erfolgt ortsüblich in
der Elbe-Jeetzel-Zeitung, die Kosten hierfür belaufen sich auf ungefähr 150,-
Euro.