Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag des angrenzenden Grundstückseigentümers vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt. Des Weiteren ist der Vorlage als Anlage II ein Lageplan mit Einzeichnung des betroffenen Bereiches beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Widmung des beantragten Bereiches als positiv anzusehen. Gegenwärtig stellt sich die Situation so dar, dass sich das Grundstück des Antragstellers zwar komplett im Innenreich der Ortslage befindet, jedoch nur über eine im Gemeinschaftseigentum befindliche Zuwegung erschlossen ist. Zur Sicherung der Erschließung des gesamten Grundstücksbereiches auch bei einer evtl. Teilung, ist es sinnvoll, dass das gesamte Grundstück an einer gewidmeten Verkehrsfläche angrenzt.

 

Stellv. Bgm Goebel sieht es so, dass diese Umwidmung lange verschlafen wurde und längst überfällig ist. Er möchte wissen, wie es dann mit der Pflege der Seitenräume weitergeht.

 

Herr Trapp erläutert, dass dies dann in den Bereich der Satzung zur Straßenpflege der Samtgemeinde Elbtalaue. Für diese Funktion der Straßenreinigung ist dann die Samtgemeinde zuständig.

 

Rh Scherlies regt an, dass die Veröffentlichungskosten von rund 150,- Euro in den Beschluss aufzunehmen. Für die übrigen Ratsmitglieder ist dies in Ordnung.

 

Mit dieser Erweiterung fasst der Rat der Gemeinde Göhrde einstimmig folgenden

 


Beschluss:

Der auf der Anlage II zur Vorlage Nr.30/0076/2022 farblich gekennzeichnete Bereich des Flurstückes 64/10, Flur 1 der Gemarkung Plumbohm wird gem. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 Nr. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes öffentlich als Gemeindestraße gewidmet.

Die gewidmete Fläche ist in das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Göhrde aufzunehmen. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Göhrde. 

Die Bekanntmachung der Widmung erfolgt ortsüblich in der Elbe-Jeetzel-Zeitung, die Kosten hierfür belaufen sich auf ungefähr 150,- Euro.