Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2

Sachverhalt:

Die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Hitzacker (Elbe) vom 09.11.2021 wird wie folgt geändert:

 

I. § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung

 

§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung erhält folgende neue Fassung:

 

(2) Die Ladung erfolgt schriftlich durch Brief. Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet, Änderungen ihrer Postanschrift umgehend der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister mitzuteilen. Der Ladung sind die Tagesordnung sowie in der Regel Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen. Nach vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung können einem Ratsmitglied Vorlagen für die Sitzungen alternativ ausschließlich über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden. Bei der Aufstellung der Tagesordnung ist § 4 dieser Geschäftsordnung zu beachten. Jeder Beratungsgegenstand muss konkret bezeichnet werden.

 

 

II. §24 der Geschäftsordnung

 

§ 24 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

 

§ 12 dieser Geschäftsordnung findet Anwendung.

 

Zusätzlich wird ein Absatz 3 eingefügt:

/

(3) Nach Feststellung der Tagesordnung einer öffentlichen Ausschusssitzung findet eine Einwohnerfragestunde zu den Themen statt, für die der jeweilige Fachausschuss zuständig ist. Die Fragestunde wird von der / dem Ausschussvorsitzenden geleitet. Sie soll 30 Minuten nicht überschreiten. Die Regelungen des § 18 Abs. 2-4 gelten in entsprechender Anwendung.

 

III. § 25 der Geschäftsordnung

 

Die Regelungen treten am 01.04.2022 in Kraft.

 

Begründung zu den Änderungen des § 1 Abs. 2:

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat sich nach einer schriftlichen Befragung mehrheitlich bereit erklärt, an der digitalen Ratsarbeit teilzunehmen. In diesem Zusammenhang soll es dazu bereiten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern möglich sein, Vorlagen der jeweiligen Sitzung direkt aus dem Ratsinformationssystem herunterzuladen. Die Ladung an sich wird weiterhin in Papierform versandt.

 

Gleichzeitig soll aber auch die ursprüngliche Form des kompletten Versands in Papierform möglich sein.

 

§ 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist daher in der oben genannten Form zu ändern.

 

In einem gemeinsamen Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden am 14.02.2022 wurde vereinbart,

dass Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern, die an der digitalen Ratsarbeit teilnehmen, eine zusätzliche Aufwandspauschale gewährt wird. Hierzu wird die Verwaltung eine Vorlage mit einer entsprechenden Änderungssatzung erarbeiten und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Die Zahlung der Pauschale könnte dann rückwirkend zum 01.04.2022 gelten.

 

Begründung zu den Änderungen des § 24:

 

Derzeit sind die Einwohnerfragestunden nur in Sitzungen des Stadtrates zugelassen. Um den Bürgerinnen und Bürgern auch in den Ausschüssen die Möglichkeit zur Nachfrage und Beteiligung zu ermöglichen, soll künftig analog zu den Stadtratssitzungen auch in den Ausschüssen eine Einwohnerfragestunde stattfinden. Dadurch stärken wir die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger und verbessern den Dialog mit ihnen.

 

Darüber hinaus soll es zukünftig auch möglich sein, anwesende Sachverständige und anwesende Einwohnerinnen und Einwohner im Sinne des § 62 Abs. 2 NKomVG zu Gegenständen der Beratung anzuhören. Von daher ist § 12 der Geschäftsordnung auch in den Fachausschüssen für anwendbar zu erklären.

 

Fachbereichsleiter Rhode erläutert den Sachverhalt, stellt den Änderungsbedarf in der Geschäftsordnung vor, der in einem gemeinsamen Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden am 14.02.2022 zusammengetragen wurde und erörtert die o.g. Begründungen dazu.

Die daraufhin erstellte Vorlage ist den Ratsmitgliedern vorab zur Verfügung gestellt worden.

 

Nachträglich sind folgende Aspekte vorgetragen und eingebracht worden, die Fachbereichsleiter Rhode kurz anspricht:

 

  • Rh Flindt hält die Ergänzung des Absatzes 3 in § 24 der Geschäftsordnung nicht für notwendig, da bereits in Absatz 1 geregelt ist, dass das Verfahren in den Fachausschüssen gleich dem Verfahren im Rat ist.

Dazu erklärt Fachbereichsleiter Rhode, dass dies rechtlich auch nicht explizit notwendig ist. Da aber in der Fraktionsbesprechung Einigkeit über das Sichtbar- und Deutlichmachen dieser Punkte für die Fachausschüsse herrschte, wurde der Absatz 3 zusätzlich mit aufgenommen.

 

  • Rh Harney bemängelt, dass vorwiegend Fachausschussprotokolle nicht rechtzeitig bzw. auch teilweise gar nicht gefertigt wurden.

Aufgrund dieser grundsätzlichen Problematik hat er vorgeschlagen, die vorgegebene Zeitspanne für die Protokollerstellung analog wie für den Rat (§19 Abs.3) auch in § 24 (1) ausdrücklich mit aufzunehmen.

Dazu trägt Fachbereichsleiter Rhode folgenden Satz vor.

„Insbesondere ist eine Ausfertigung des Protokolls allen Ausschussmitgliedern alsbald, spätestens 21 Tage nach der Ausschusssitzung, zu übersenden.

 

  • Fachbereichsleiter Rhode berichtet, dass in einer anderen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Elbtalaue im Rahmen der Anpassung der Geschäftsordnung die Verwendung einer gendergerechten Sprache diskutiert worden ist. Grundsätzlich sind die Geschäftsordnungen gendergerecht verfasst.

Der Begriff „Einwohnerfragestunde“ ist jedoch in den Fokus geraten. Es wurde daher festgelegt, den Begriff in „Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner“ zu ändern.

Die Verwaltung schlägt vor, die Änderung auch bei der Anpassung der Geschäftsordnung der Stadt Hitzacker (Elbe) zu diskutieren.

Die Änderungen betreffen § 4 Ziffer d, sowie die Überschrift und der Absatz 1 in § 18

 

Es erfolgt ein kurzer Meinungsaustausch zu den genannten Punkten.

 

Rh Flindt findet eine Doppelung nach wie vor unnötig und beantragt daher, die „21-Tage-Regelung“ nicht in den § 24 mit aufzunehmen, da diese Regelung bereits in § 19 verankert ist.

 

Rh Harney und auch stellv. Bgm’in Laudel-Voigt sehen diesen Zusatz für erforderlich.

 

Bgm Mertins hält es für notwendig, dass zumindest die geänderten Beschlussvorschläge der Fachausschüsse zu der darauffolgenden Sitzung des Verwaltungsausschusses vorzuliegen haben.

Dem stimmt stellv. Bgm’in Laudel-Voigt zu und kann sich auch diesen Passus in der Geschäftsordnung vorstellen.

 

Bgm Mertins lässt über den Antrag von Rh Flindt abstimmen.

 

Mit 3 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen wird dieser Antrag abgelehnt.

 

Bgm Mertins bittet nun, über die Geschäftsordnung mit den zuvor vorgetragenen Änderungen abzustimmen.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Geschäftsordnung wird, wie im Sachverhalt dargestellt, geändert.