Sitzung: 14.03.2022 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/0041/2022
Sachverhalt:
Im Rahmen der
Ratssitzung am 17.01.2022 hat bereits eine Vorberatung über die
Haushaltsplanung 2022 stattgefunden.
Darin geäußerte
Wünschen wurden, soweit möglich, in den Haushaltsplan eingearbeitet.
Einzelheiten werden
bei Bedarf im Rahmen der Sitzung erläutert.
Herr Klan,
Verwaltung, erläutert kurz die Zahlen der Gesamtergebnisrechnung vom 21.2.2022.
Geplant war ein Ergebnis von 0 Euro, dies konnte nicht erreicht werden. Das
Jahr wurde mit 8.337,75 Euro abgeschossen. Dies ist vorwiegend Mindererträgen
aus der Gewerbesteuer geschuldet, daraus resultiert dann das negative
Jahresergebnis. Die Mindererträge konnten durch Mehrerträge in verschiedene
Positionen ein wenig relativiert werden, in Gänze war das aber nicht möglich.
Es ist aber zu erwarten, dass das Ergebnis durch die vorhandenen Rücklagen
ausgeglichen werden kann.
Herr Klan erwähnt
weiterhin, dass es aufgrund der Haushaltsvorbesprechung am 17.01.2022 keine
einzuarbeitenden Änderungswünsche gab. Allerdings hat er aufgrund von Rücksprache
mit der Bgm’in Deegen-Miest noch ein paar Änderungen, wie z.B. die Erhöhung der
Kosten für den geplanten Spielplatz, eingearbeitet. Weiterhin ist ein neues
Produkt im Fachbereich 3, die Dorferneuerung, aufgenommen worden. Der Posten
zur Unterhaltung der Wirtschaftswege wurde von 3.000 auf 6.000 Euro
aufgestockt. Ebenso gab es Anpassungen im Finanzhaushalt im Bereich der
Investitionen. Dort wurde sowohl die Anschaffung des
Geschwindigkeitsmessgerätes und die Aufstockung für den geplanten Spielplatz
miteingerechnet. Die Summe der investiven Auszahlungen beläuft sich auf
insgesamt 123.000 Euro.
Zu dem Punkt der
investiven Ausgaben erläutert Bgm’in Deegen-Miest, dass der Umbau der
Bushaltestellen in barrierefreie Bushaltestellen aufgrund folgender Argumente
vorerst hinfällig ist:
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Am
01.02.2022 war landkreisweite Sitzung des Städte- und Gemeindebundes
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Hier
wurde das Planungsvorgehen und die Ausschreibung der Umbaumaßnahmen der
Bushaltestellen in Frage gestellt
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Dabei
wurde nochmal auf die fehlende Sinnhaftigkeit und die finanzielle Belastung der
Gemeinde bezüglich dieser Vorgabe verwiesen.
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Es gibt
Vorgaben, die erfüllt werden müssen.
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Sind
diese nicht gegeben, muss man nicht Umbauen
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Die
Frequentierung der Busverbindungen und der anschließende Anschluss an behindertengerechte,
weiterführende Verbindungen muss gewährleistet sein
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Dies
ist in Langendorf nicht der Fall. Dies bestätigte auch Jürgen Meyer am
28.02.2022 bei einer Besprechung mit Michaela und mir. Er riet aber dazu, die
veranschlagten Kosten erstmal im Haushalt zu belassen.
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Der
Landkreis hat ein Gutachten in Auftrag gegeben aus dem hervorgeht:
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Außerdem
mit der Aussage im Kapitel 8.2, dass von der grundsätzlichen Anforderung
abgesehen werden kann, wenn keine Anbindung an ein sicheres Wegenetz existiert,
dies dürfte für die meisten Dörfer im Landkreis zutreffen. Unabhängig davon
sollten m.E. investive Mittel vorrangig in die Beschaffung von
„kneeling“-fähigen Bussen mit ausklappbarer Rampe gelenkt werden, da hiermit
ohne große bauliche Maßnahmen in den Dörfern bedarfsorientierte Verbesserungen
für mobilitätseingeschränkte Personen geschaffen werden können.
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Bis
jetzt hat die Gemeinde 6000€ für Planung ausgegeben
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Weitere
Ausgaben werden wohl nicht nötig sein
Herr Klan,
Verwaltung erläutert anschießend, dass für die zusätzlichen 3.000 Euro für den
Kinderspielplatz einen Sperrvermerk aufgenommen hat.
Weiterhin lenkt er
den Blick auf die, heute zu beschließende, Haushaltssatzung. Er erläutert kurz
die Eckdaten des Ergebnis- und Finanzhaushaltes. Anschließend erläutert er den
§2, der die Kreditermächtigung regelt. Die Gemeinde Langendorf ist per 31.12.21
mit einem Buchbestand von 296.560 Euro gestartet. Grundsätzlich ist zur
Aufnahme eines Kredites immer ein Ratsbeschluss nötig und er Genehmigung des
Landkreises.
Zu §3
Verpflichtungsermächtigung, diese werden nicht veranschlagt.
Abschließend
erklärt Herr Klan, dass der Haushalt seitens der Kommunalaufsicht
genehmigungspflichtig ist.
Unverändert bleiben
die Hebesätze und die Befugnis der Bürgermeisterin für die Zustimmung der über-
und ausserplanmäßigen Auszahlungen bis zu einer Höhe von 2.000 Euro.
In einer kurzen Diskussion stellt Rh Hintzmann die eingestellte Summe für die
Straße am Mühlenberg in Frage.
Bgm’in Deegen-Miest lässt vor der Abstimmung
zur Haushaltssatzung 2022 über den Sperrvermerk zu barrierefreien
Bushaltestellen abstimmen. Dieser wird mit 8 Stimmen einstimmig beschlossen.
Der Rat fasst nach
den Haushaltserläuterungen von Hr. Klan, Verwaltung, folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt
die Haushaltssatzung 2022 sowie das Investitionsprogramm 2021-2025.