Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Im Rahmen der Ratssitzung am 17.01.2022 hat bereits eine Vorberatung über die Haushaltsplanung 2022 stattgefunden.

 

Darin geäußerte Wünschen wurden, soweit möglich, in den Haushaltsplan eingearbeitet.

 

Einzelheiten werden bei Bedarf im Rahmen der Sitzung erläutert.

 

Herr Klan, Verwaltung, erläutert kurz die Zahlen der Gesamtergebnisrechnung vom 21.2.2022. Geplant war ein Ergebnis von 0 Euro, dies konnte nicht erreicht werden. Das Jahr wurde mit 8.337,75 Euro abgeschossen. Dies ist vorwiegend Mindererträgen aus der Gewerbesteuer geschuldet, daraus resultiert dann das negative Jahresergebnis. Die Mindererträge konnten durch Mehrerträge in verschiedene Positionen ein wenig relativiert werden, in Gänze war das aber nicht möglich. Es ist aber zu erwarten, dass das Ergebnis durch die vorhandenen Rücklagen ausgeglichen werden kann.

 

Herr Klan erwähnt weiterhin, dass es aufgrund der Haushaltsvorbesprechung am 17.01.2022 keine einzuarbeitenden Änderungswünsche gab. Allerdings hat er aufgrund von Rücksprache mit der Bgm’in Deegen-Miest noch ein paar Änderungen, wie z.B. die Erhöhung der Kosten für den geplanten Spielplatz, eingearbeitet. Weiterhin ist ein neues Produkt im Fachbereich 3, die Dorferneuerung, aufgenommen worden. Der Posten zur Unterhaltung der Wirtschaftswege wurde von 3.000 auf 6.000 Euro aufgestockt. Ebenso gab es Anpassungen im Finanzhaushalt im Bereich der Investitionen. Dort wurde sowohl die Anschaffung des Geschwindigkeitsmessgerätes und die Aufstockung für den geplanten Spielplatz miteingerechnet. Die Summe der investiven Auszahlungen beläuft sich auf insgesamt 123.000 Euro.

 

Zu dem Punkt der investiven Ausgaben erläutert Bgm’in Deegen-Miest, dass der Umbau der Bushaltestellen in barrierefreie Bushaltestellen aufgrund folgender Argumente vorerst hinfällig ist:

       Am 01.02.2022 war landkreisweite Sitzung des Städte- und Gemeindebundes

       Hier wurde das Planungsvorgehen und die Ausschreibung der Umbaumaßnahmen der Bushaltestellen in Frage gestellt

       Dabei wurde nochmal auf die fehlende Sinnhaftigkeit und die finanzielle Belastung der Gemeinde bezüglich dieser Vorgabe verwiesen.

       Es gibt Vorgaben, die erfüllt werden müssen.

       Sind diese nicht gegeben, muss man nicht Umbauen

       Die Frequentierung der Busverbindungen und der anschließende Anschluss an behindertengerechte, weiterführende Verbindungen muss gewährleistet sein

       Dies ist in Langendorf nicht der Fall. Dies bestätigte auch Jürgen Meyer am 28.02.2022 bei einer Besprechung mit Michaela und mir. Er riet aber dazu, die veranschlagten Kosten erstmal im Haushalt zu belassen.

       Der Landkreis hat ein Gutachten in Auftrag gegeben aus dem hervorgeht:

       Außerdem mit der Aussage im Kapitel 8.2, dass von der grundsätzlichen Anforderung abgesehen werden kann, wenn keine Anbindung an ein sicheres Wegenetz existiert, dies dürfte für die meisten Dörfer im Landkreis zutreffen. Unabhängig davon sollten m.E. investive Mittel vorrangig in die Beschaffung von „kneeling“-fähigen Bussen mit ausklappbarer Rampe gelenkt werden, da hiermit ohne große bauliche Maßnahmen in den Dörfern bedarfsorientierte Verbesserungen für mobilitätseingeschränkte Personen geschaffen werden können.

       Bis jetzt hat die Gemeinde 6000€ für Planung ausgegeben

       Weitere Ausgaben werden wohl nicht nötig sein

 

Herr Klan, Verwaltung erläutert anschießend, dass für die zusätzlichen 3.000 Euro für den Kinderspielplatz einen Sperrvermerk aufgenommen hat.

Weiterhin lenkt er den Blick auf die, heute zu beschließende, Haushaltssatzung. Er erläutert kurz die Eckdaten des Ergebnis- und Finanzhaushaltes. Anschließend erläutert er den §2, der die Kreditermächtigung regelt. Die Gemeinde Langendorf ist per 31.12.21 mit einem Buchbestand von 296.560 Euro gestartet. Grundsätzlich ist zur Aufnahme eines Kredites immer ein Ratsbeschluss nötig und er Genehmigung des Landkreises.

Zu §3 Verpflichtungsermächtigung, diese werden nicht veranschlagt.

Abschließend erklärt Herr Klan, dass der Haushalt seitens der Kommunalaufsicht genehmigungspflichtig ist.

Unverändert bleiben die Hebesätze und die Befugnis der Bürgermeisterin für die Zustimmung der über- und ausserplanmäßigen Auszahlungen bis zu einer Höhe von 2.000 Euro.

In einer kurzen Diskussion stellt Rh Hintzmann die eingestellte Summe für die Straße am Mühlenberg in Frage.

 

Bgm’in Deegen-Miest lässt vor der Abstimmung zur Haushaltssatzung 2022 über den Sperrvermerk zu barrierefreien Bushaltestellen abstimmen. Dieser wird mit 8 Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Der Rat fasst nach den Haushaltserläuterungen von Hr. Klan, Verwaltung, folgenden

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2022 sowie das Investitionsprogramm 2021-2025.