Anfrage von stellv. Bgm Hanke berichtet Bgm Schulz, dass Anlagen bis zu einer Größe von 5 ha als raumunbedeutend gelten. Ab 8 ha stellt sich die Anlage als raumbedeutend dar. In dieser Größe ist sie dann auch raumordnungsrelevant. Am 07.02.2022 findet ein Grundsatzgespräch hierzu beim Landkreis Lüchow-Dannenberg statt. Eine Freianlage ist nicht EEG-förderfähig. Auch wäre ein Flächen- und Bebauungsplan notwendig. Bei einer Planung sollte evtl. eine Planungsanzeige an die Samtgemeinde gerichtet werden.

Des Weiteren teilt er mit, dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg bis zum 31.01.2022 eine Stellungnahme zum Landesraumordnungsprogramm hinsichtlich landwirtschaftlicher Flächen abgeben muss.