Sitzung: 27.01.2022 Rat der Gemeinde Damnatz
Anfrage von stellv. Bgm
Hanke berichtet Bgm Schulz, dass Anlagen bis zu einer Größe von 5 ha als
raumunbedeutend gelten. Ab 8 ha stellt sich die Anlage als raumbedeutend dar.
In dieser Größe ist sie dann auch raumordnungsrelevant. Am 07.02.2022 findet ein
Grundsatzgespräch hierzu beim Landkreis Lüchow-Dannenberg statt. Eine
Freianlage ist nicht EEG-förderfähig. Auch wäre ein Flächen- und Bebauungsplan
notwendig. Bei einer Planung sollte evtl. eine Planungsanzeige an die
Samtgemeinde gerichtet werden.
Des Weiteren teilt er mit,
dass der Landkreis Lüchow-Dannenberg bis zum 31.01.2022 eine Stellungnahme zum
Landesraumordnungsprogramm hinsichtlich landwirtschaftlicher Flächen abgeben
muss.