Bgm Schulz überreicht dem Rat eine Verfügung des Landkreises Lüchow-Dannenberg betreffend Maulwurfsfallen auf Sportplätzen im Kreisgebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Diese bezieht sich insbesondere darauf, dass der Maulwurf gem. § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG und nach § 44 BNatSchG besonderen Schutz genießt.